Die Mütterrente wurde Anfang 2019 erhöht. Wirkt sich das auf den Versorgungsausgleich von Geschiedenen aus? Ich bin Vater zweier Kinder, die 1985 und 1987 geboren wurden. Im August 2009 wurde ich rechtskräftig geschieden. Steigt nun eventuell mein Anspruch?

Börse ONLINE: Das ist möglich. 2014 wurde die Anrechnung der Kindererziehungszeiten von einem Jahr auf maximal zwei Jahre verlängert. Dies betrifft die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Seit Januar 2019 werden zusätzlich weitere sechs Monate angerechnet, also insgesamt maximal zwei- einhalb Jahre pro Kind. Durch diese sogenannte Mütterrente erhöhen sich die Rentenansprüche vieler Frauen. Die alte Berechnung aus dem Scheidungsverfahren stimmt also oft nicht mehr. Etliche geschiedene Väter können nachträglich eine Anpassung des Versorgungsausgleichs verlangen. Hierzu ist ein Antrag beim Familiengericht zu stellen, das Gericht wird also nicht von sich aus tätig. Ein Überprüfungsantrag ist jedoch nur möglich, wenn die Änderung "wesentlich" ist. Wesentlich ist eine Änderung, die fünf Prozent des Ausgleichswerts übersteigt, der im Scheidungsurteil steht. Es kann sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Familienrecht zurate zu ziehen.