Meine Bank hat die Preise angehoben. Nun muss ich für eine Börsenorder per Telefon oder in der Filiale 50 Euro zahlen. Was kann ich dagegen tun?
Viele Banken stellen ihre Kostenmodelle derzeit um. "Mittlerweile ist es fast durchgängige Preispolitik von Instituten, durch Preissteigerungen verschiedene Dienstleistungen unattraktiv zu machen", sagt David Riechmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Vor allem Kunden, die kein Onlinebanking nutzen, sind betroffen. "Verbraucher können hier das Gespräch mit dem Bankberater suchen", betont Riechmann. Lenkt die Bank auf Anfrage des Kunden nicht ein, muss er sich nach anderen Optionen umsehen. "Man kann alternativ die Möglichkeit der Depotübertragung prüfen, möglicherweise auch nur anteilig, um Einzelwerte zu veräußern", meint der Verbraucherschützer. Wer den Depotanbieter wechseln will, sollte besonders auf die Kosten für telefonische Orders achten. Dann sei man bei der Auswahl nicht ortsgebunden.
Bislang kündigen Banken eine Preisänderung zwei Monat zuvor an. Das Schweigen des Kunden gilt als Zustimmung. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte diese Praxis aber kürzlich und erklärte entsprechende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken für ungültig. Sie seien zu weitreichend und benachteiligten Kunden unangemessen (Az. XI ZR 26/20). Noch ist unklar, welche Auswirkungen das hat. Es kommt darauf an, wie genau der BGH sein Urteil begründet.
Möglicherweise können Kunden dann von Banken Geld zurückfordern. Rechtsexperten verweisen auf die gesetzlich vorgegebene Verjährungsfrist von drei Jahren. Das würde bedeuten, es ginge um unwirksame Erhöhungen zurück bis zum 1. Januar 2018. Betroffene sollten die Details des Urteils abwarten und dann reagieren.