21. Januar
May stellt im Unterhaus ihren Antrag vor, wie die Regierung beim Brexit weiter vorgehen will. Eine Parlamentsdebatte darüber ist für diesen Tag nicht vorgesehen.
21. bis 29. Januar
Nachdem May ihren Antrag eingebracht hat, können Abgeordnete Änderungs- oder Zusatzanträge stellen mit Alternativen zu den Regierungsplänen. Diese reichen in dem über den Brexit völlig zerstrittenen Parlament vom Austritt ohne Abkommen über Beibehaltung der Zollunion mit der EU bis hin zu einem zweiten Brexit-Referendum.
Es wird erwartet, dass der konservative Hinterbänkler Nick Boles einen Zusatzantrag einbringen wird, der darauf abzielt, dass das Parlament das Verfahren an sich reißen kann. Dies soll über eine Änderung der Geschäftsordnung geschehen, um Abgeordneten, die nicht der Regierung angehören, die Möglichkeit zu geben, rechtlich verbindliche Anträge zu stellen.
29. Januar
Ganztägige Parlamentsdebatte über die Vorschläge Mays und die Alternativanträge der Abgeordneten, wie die Regierung beim Brexit weiter vorgehen sollte. Es folgen Abstimmungen. Es wird aber nicht über einen geänderten Brexit-Vertrag abgestimmt, denn den müsste die Regierung mit der EU ausgehandelt haben. Die Abstimmungen über die Anträge dürften Aufschluss darüber geben, was im Parlament mehrheitsfähig ist. Sollte das Parlament einen Alternativplan annehmen, wäre die Premierministerin rechtlich nicht gebunden, diesen umzusetzen. Politisch wäre der Druck aber enorm, sich dem anzuschließen.
Nachdem das Parlament einen Antrag angenommen hat, könnte May damit zur EU gehen und versuchen, Änderungen am Brexit-Vertrag auszuhandeln. Über einen geänderten Vertrag müsste das Parlament dann abstimmen, um einen geregelten Austritt zu ermöglichen. Ob und wann dies geschehen könnte, ist völlig offen.
Sollte Boles' Antrag zur Geschäftsordnung angenommen werden, wird er einen rechtsverbindlichen Antrag einbringen, der der Regierung eine Frist bis Anfang März setzt, ein neues, mehrheitsfähiges Abkommen mit der EU auszuhandeln. Sollte dies nicht möglich sein, würde May verpflichtet, bei der EU eine Verlängerung des Austrittsverfahrens nach Artikel 50 EU-Vertrag zu beantragen, um einen ungeordneten Brexit am 29. März zu verhindern.
rtr