Sie war wegen einer nötigen Grundgesetzänderung und der damit erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit auf Unterstützung der Opposition angewiesen. Die Grundsteuer spült jährlich gut 14 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Ohne eine Reform vor Jahresende hätte sie nicht mehr erhoben werden dürfen. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Dies gilt aber als sicher, da die Reformdetails mit den Ländern abgestimmt wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform bis Ende 2019 gefordert, weil die Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost völlig veraltet waren. Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die Steuer nun nach Bodenwert und Miete berechnet. Dafür müssen 36 Millionen Grundstücke und Häuser neu bewertet werden. Auf Druck Bayerns gibt es aber eine Öffnungsklausel, dass Länder davon abweichen können. Die Grundsteuer wird von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, aber auf Mieter umgelegt. Die genaue Höhe wird von den Kommunen über die Hebesätze festgelegt. Sie entscheiden somit darüber, ob die Reform für einzelne zu einer Erhöhung der Steuerlast führt. Insgesamt soll das Aufkommen aus der Grundsteuer durch die Reform nicht steigen.
Die FDP unterstützte trotz Kritik den Regierungsentwurf. FDP-Finanzexperte Florian Toncar äußerte jedoch die Hoffnung, dass die Länder nun die Öffnungsklauseln nutzen, um die Grundsteuer einfacher und gerechter zu regeln. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt sagte, seine Partei sei zwar "nicht glücklich mit allen Punkten". Er verwies aber auf die wichtige Planungssicherheit für die Gemeinden. "Endlich können die "Kommunen aufatmen."
Kritik kam aus der Wirtschaft. "Die Reform der Grundsteuer ist aus Sicht der Unternehmen nicht der erhoffte große Wurf", sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer. Denn man habe die Chance verpasst, Bürokratie für Unternehmen und Finanzverwaltung abzubauen. "Stattdessen müssen Betriebe ihre Immobilien jetzt sehr aufwendig für die Grundsteuer bewerten."
rtr