Mit der Neuregelung zieht die große Koalition die Konsequenzen aus Pleiten wie die des Windkraftunternehmens Prokon. Dieses hatte über Genussrechte bei rund 75.000 Anlegern 1,4 Milliarden Euro eingesammelt. Nach der Prokon-Insolvenz Anfang 2014 drohen den Anlegern nun erhebliche Verluste. Ausnahmen sind für junge innovative Unternehmen vorgesehen, die über "Crowdfunding"-Plattformen im Internet bei Tausenden Anlegern Geld einwerben.

Kern des Gesetzes ist es, Privatanlegern mehr und bessere Informationen über Chancen und Risiken von Geldanlagen jenseits von Banken und Versicherungen an die Hand zu geben. So werden die Anforderungen an den bereits seit Ende 2011 vorgeschriebenen Verkaufsprospekt erhöht. Er muss mehr Informationen über den Anbieter der Anlage enthalten und ständig aktualisiert werden. Nachschuss-Pflichten werden verboten. Die Börsenaufsicht BaFin kann Warnungen vor bestimmten Anlagen veröffentlichen oder im Extremfall einzelne Produkte verbieten. Außerdem kann sie die Werbung für bestimmten Finanzanlagen beschränken.

Ausnahmen von der umfassenden Prospektpflicht sind für Schwarmfinanzierungen ("Crowdfunding") über Internetportale vorgesehen. Dabei gilt eine Schwelle von 2,5 Millionen Euro. Ein Vermögensanlagen-Informationsblatt muss aber auch bei solchen Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Von der Prospektpflicht befreit werden können auch soziale und gemeinnützige Projekte, wenn sie die Schwelle von 2,5 Millionen Euro unterschreiten und die Darlehen provisionsfrei vertrieben werden. Zudem ist bei ihnen der Zins, den sie zahlen dürfen, auf 1,5 Prozent begrenzt. Wie beim Crowdfunding gilt hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) sagte in der Bundestags-Debatte, bisher sei der Schutz der Verbraucher ausgerechnet dort schwach gewesen, wo das Risiko hoch sei. Künftig werde es allerdings nicht mehr möglich sein, die Prospektpflicht durch eine Gestaltung der Verträge zu umgehen. Die Linken-Finanzexpertin Carsten Lay nannte das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Es brauche aber auch eine Art Finanz-TÜV, der die Angebote deshalb vorab prüfe und dafür sorge, dass Schrottanlagen erst gar nicht auf den Markt kämen.

Reuters