Der Börsen-Crash in China bereitet Anlegern weltweit Bauchschmerzen. Wegen massiver Kursverluste machte die Pekinger Regierung am Donnerstag die Aktienmärkte nach nur einer halben Stunde Handelszeit komplett dicht. Am Montag war der Handel ebenfalls vorzeitig abgebrochen worden.

Dabei kam eine Neuregelung zum Zuge, die erst seit Jahresbeginn gilt: Diese sieht vor, den Handel für 15 Minuten zu stoppen, wenn die Indizes um mehr als fünf Prozent schwanken. Sollte sich der Ausschlag danach auf sieben Prozent summieren, wird der Handel für den Rest des Tages ausgesetzt. Börsianer kritisieren, dass dies die Panik am Markt verstärke. Sie gehen davon aus, dass China die Neuregelung nachbessern muss.

Auch an den Weltleitbörsen in New York, London und Frankfurt gibt es diverse Schutzmechanismen, um Crashs entgegenzuwirken.

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FRANKFURT: KEINE OFFIZIELLEN PROZENT-REGELN



Ein automatisches Aus des gesamten Aktienhandels wie in China gibt es an der Frankfurter Börse nicht. Allerdings kann die Deutsche Börse einzelne Aktien oder theoretisch auch den kompletten Dax aussetzen - anders als in China oder New York aber nicht, weil Kurse unter festgelegte Grenzen fallen. Laut Börsenordnung wird der Betreiber aktiv, wenn "ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint" oder ein "ordnungsgemäßer Handel nicht mehr gewährleistet ist". Als Gründe dafür gelten unter anderem technische Störungen bei den Börsensystemen, den Handelsteilnehmern oder der Abwicklung (Settlement) wie auch Hinweise auf Marktmanipulationen.

Um Kursschwankungen einzudämmen, setzen die Frankfurter lieber auf Volatilitätsunterbrechungen, bei der der Handel vorübergehend angehalten wird. Diese gibt es aber nur bei einzelnen Aktien. In dem dann greifenden Auktionsmodus können Marktteilnehmer im Gegensatz zu einer Aussetzung noch agieren und ihre Order ändern oder löschen. "Eine Handelsunterbrechung für einzelne Wertpapiere ist aus unserer Sicht sinnvoller als für den gesamten Markt, weil sich Kurssauschläge so besser steuern lassen", erläutert ein Sprecher. Wann ein Papier in die "Vola" geht - so heißt es im Fachjargon der Händler, entscheiden sogenannte Korridore - gebildet aus historischen Schwankungen. "Je stärker das Wertpapier schwankt, desto breiter dieser Korridor", sagt der Sprecher. Bei extremen Turbulenzen kann die Börse diese Grenzen auch noch erweitern.

Auf Seite 3: LONDON UND WALL STREET





LONDON: SCHWELLEN BEI EINZELAKTIEN



Auch die Londoner Börse verzichtet auf einen automatischen Stopp, wenn ein Index um einen bestimmten Prozentsatz schwankt. Ähnlich wie in Frankfurt wird bei Ausschlägen einzelner Aktien der Handel mit dem betroffenen Papier für fünf Minuten unterbrochen und die eingehenden Orders gesammelt. Bei den Werten des Londoner Auswahlindex FTSE greift diese Regelung, wenn der Kurs zwischen zwei Orders um mehr als drei Prozent schwankt. Liegt er mehr als acht Prozent über oder unter dem Kurs aus der allmorgendlichen Eröffnungsauktion, gibt es ebenfalls eine fünfminütige Pause.

WALL STREET: AB SIEBEN PROZENT WIRD'S BRENZLIG



An der Weltleitbörse Wall Street geht ähnlich wie in China bei festgelegten prozentualen Verlusten nichts mehr. An der New York Stock Exchange wird die Aussetzung des Handels bei einer außergewöhnlich hohen Volatilität durch die "Rule 80B" geregelt. Demnach wird die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen, wenn der breit gefasste S&P-500 -Index um sieben Prozent fällt. Geht es dann weiter abwärts, wird der Handel bei 13 Prozent erneut für eine Viertelstunde gestoppt. Diese Regeln werden allerdings nur zwischen 09.30 Uhr und 15.25 Uhr Ortszeit angewandt. Der Handel läuft bis 16 Uhr. Summieren sich die Verluste allerdings auf 20 Prozent, wird der Handel - egal zu welcher Uhrzeit - für den Rest des Tages vorzeitig beendet.

Reuters