Das Corona-Virus ist in Deutschland angekommen. Täglich steigt die Zahl der Infizierten. BÖRSE ONLINE erklärt welche Rechte Angestellte haben - und wie sie an ihr Geld kommen. Von Felix Petruschke
Das Corona-Virus ist endgültig mitten im Leben der Deutschen angekommen. Die Zahl der Infizierten steigt täglich. Immer mehr Arbeitnehmer und Betriebe sind von der Krankheitswelle betroffen. Krankenkassen und Ärzte haben reagiert und Krankschreibungen für Angestellte vereinfacht: Patienten mit leichten Symptomen müssen für ein Attest ab sofort nur noch zum Telefon greifen. Für sieben Tage können Patienten dann auf diese Weise krankgeschrieben werden. Das Attest erhalten sie per Post; E-Mail geht nicht.
Aber was passiert dann? Und welche Rechte haben die Betroffenen im Krankheitsfall? BÖRSE ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer zahlt mein Gehalt, wenn ich zuhause bleiben muss?
Im ersten Schritt gilt bei einer Corona-Erkrankung dasselbe wie bei anderen Krankheitsfällen. Man meldet sich beim Arbeitgeber und lässt sich vom Arzt krankschreiben (auch via Telefon möglich). Dann zahlt der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen das Gehalt in voller Höhe weiter. Innerhalb dieses Zeitraums wird man in der Regel wieder gesund. Sollte das nicht der Fall sein, zahlt die Krankenkasse im Anschluss das sogenannte Krankengeld. Dieses entspricht in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens.
Bekomme ich mein Gehalt, wenn ich unter Quarantäne stehe?
Finanzielle Einbußen müssen Arbeitnehmer unter Quarantäne nicht befürchten. Ihre Firma muss zunächst ihr Gehalt weiterzahlen. Ihr Vorgesetzter kann aber verlangen, dass sie - falls irgendwie möglich - von zuhause aus arbeiten (Home Office). Klappt das nicht, werden sie als Mitarbeiter rechtlich so behandelt, als wären Sie krank. Für sechs Wochen wird ihr Lohn dann wie gewohnt weitergezahlt. Sollten sie danach immer noch unter Quarantäne stehen oder krank sein, haben sie Anspruch auf Krankengeld.
Darf mich mein Chef in Zwangsurlaub schicken?
Nein. Auch wenn sie beispielsweise gerade aus einem Italien-Urlaub kommen, und ihr Chef fürchtet, dass sie (ohne es zu wissen) mit dem Corona-Virus infiziert sind, darf er sie trotzdem nicht in Zwangsurlaub schicken. Er kann aber verlangen, dass sie sich einem Test unterziehen.
Mein Unternehmen stellt den Betrieb ein. Bekomme ich trotzdem meinen Lohn?
Ja. Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt fürs Erste weiterzahlen. Die Bundesregierung plant in diesem Zusammenhang Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen. Die genauen Bedingungen für einen solchen Fall sind aber noch offen.
Was kann ich tun, wenn meine Kinder zu Hause bleiben müssen?
Falls wegen Corona-Verdachts eine Schule oder eine Kindertagesstätte geschlossen wird, dürfen die Eltern für einige Tage zuhause bleiben - bis sie eine Ersatzbetreuung gefunden haben, erklärt Rechtsanwalt Michael Eckert vom Deutschen Anwaltverein. Der Arbeitgeber muss für diese Zeit das Gehalt weiterzahlen. Häufig haben Angestellte eine festgelegte Anzahl von Tagen, die sie pro Jahr zuhause bleiben können, wenn ihr Kind krank wird. Wenn dieses Kontingent verbraucht oder im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen ist, bleibt Angestellten nur die Möglichkeit den direkten Kontakt mit dem Arbeitgeber zu suchen. Und angesichts der besonderen Umstände auf Kulanz zu hoffen.