Bund und Länder haben sich darauf verständigt, spätestens ab 1. November die Kostenerstattung für Ungeimpfte in Quarantäne bei Corona-Verdacht generell abzuschaffen. Erste Länder hatten bereits ähnliche Regeln beschlossen.
Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.
Diese Regelungen soll nun für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, aufgehoben werden. Voraussetzung: Sie müssen als Kontaktpersonen von Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne und dürfen nicht zur Arbeit. Das Aus begründeten die Gesundheitsminister mit dem Infektionsschutzgesetz. Dort heißt es: Eine Entschädigung erhalte nicht, wer etwa durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung hätte vermeiden können.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte nach der Entscheidung, es gehe nicht um Druck, sondern es sei auch eine Frage von Fairness: Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere mitzahlen, die nicht geimpft seien und in Quarantäne müssten.
Die Entscheidung dürfte aber noch einen anderen Hintergrund haben: den stagnierenden Impffortschritt. Wer Verdienstausfall fürchten muss, könnte sich doch noch impfen lassen. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann, kritisiert deshalb, dies komme einer "Impfpflicht durch die Hintertür" gleich. Die Politik drücke sich vor einer klaren Entscheidung und verlagere den Konflikt auf die Beschäftigten, sagte Hoffmann im "RBB-Inforadio". Stattdessen müsse die Politik überlegen, ob sie eine allgemeine Impfpflicht wolle.
Versicherer schaltet sich ein
Mit Verweis auf das staatliche Erstattungs-Aus meldete sich erstmals ein prominenter Vertreter der privaten Versicherungswirtschaft zu Wort, der unterschiedliche Prämien für Geimpfte und Ungeimpfte vorschlägt: Norbert Rollinger, Vorstandschef des Branchenvierten R + V, der den Volks- und Raiffeisenbanken gehört. Er sagte der "Süddeutschen Zeitung", man solle über eine Differenzierung nachdenken, "wenn wir uns weiter so schwertun, aus dieser Krise herauszukommen". Technisch möglich ist eine solche Unterscheidung bei privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitspolicen.