Welche Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz sind wann zu beachten? Wie kann ich als Dienstgeber potenzielle Ansteckungsrisiken vermeiden? Und wie verhalte ich mich richtig, wenn ein konkreter Krankheitsverdacht in meiner Belegschaft besteht?

Antworten auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit COVID-19 hat die Wirtschaftskammer als Serviceleistung für Betriebe in einer übersichtlichen Checkliste für Unternehmerinnen und Unternehmer zusammengefasst.

Das PDF finden Sie hier.

Unbedingt notwendig ist eine strukturierte Krisenkommunikation im Unternehmen.

So wird etwa für den Notfall empfohlen, ein Krisenteam im Betrieb zusammenzustellen, das alle relevanten Infos beschafft und an die Mitarbeiter weitergibt. Unerlässlich ist auch die permanente Dokumentation im Umgang mit krankheitsverdächtigen oder infizierten MItarbeitern.

Für weitere Fragen rund um Corona steht Unternehmen die Infoseite zu Verfügung.

dpa-AFX