Schwere Steuerhinterziehung wird fünf ehemaligen Bankern vorgeworfen, die seit Beginn dieser Woche in einem weiteren Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt stehen. Um knapp 390 Millionen Euro sollen sie die Staatskasse mit Aktiendeals erleichtert und sich selbst mit Bonuszahlungen bereichert haben, so der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft. Nun drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.
Alle fünf Angeklagten hätten gewusst, dass ihr Vorgehen steuerrechtlich zumindest unzulässig sein könnte, sagten die Staatsanwälte Christopher Wenzl und Hun Chai beim Verlesen der Anklage. Das Finanzamt habe der Bank auf Betreiben der Angeklagten von 2006 bis 2009 in fünf Fällen Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge erstattet, die sie zuvor gar nicht abgeführt hatte. Der wahre Sachverhalt sei gegenüber der Finanzverwaltung nicht nur verheimlicht, sondern auch verschleiert worden. Handelsstrategien seien "nachträglich erstellt, unzutreffend und gezielt irreführend" gewesen.
Der Staatskasse sei ein Schaden in Höhe von 388 557 251,30 Euro entstanden. Mit leistungsabhängigen Bonuszahlungen von "schätzungsweise mindestens" 29,5 Millionen Euro hätten sich die Banker selbst bereichert. Staatsanwalt Wenzl sprach von "grobem Eigennutz".
Strafverschärfung möglich
Besonders ungemütlich für die fünf Angeklagten macht es der Vorwurf, sie hätten gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut, die ihre Cum-Ex-Geschäfte ermöglichten: So droht ihnen nicht nur eine Verurteilung wegen schwerer Steuerhinterziehung, sondern womöglich auch wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Diese Verschärfung ist neu: Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im März in einem anderen Cum-Ex-Verfahren die Geschäfte nicht nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als Bandenbetrug gewertet. Bei einer Verurteilung wegen schwerer Steuerhinterziehung droht eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten, bei einer Verurteilung wegen Bandenbetrugs sind es mindestens zwölf Monate Haft.
Gegen drei weitere Angeklagte, darunter zwei Rechtsanwälte, wird später gesondert verhandelt. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten die Cum-Ex-Geschäfte der Bank durch Gefälligkeitsgutachten unterstützt.
Durch Cum-Ex-Geschäfte entstand dem deutschen Staat insgesamt ein Schaden in Milliardenhöhe. Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten diesen Skandal seit Jahren auf.
In Frankfurt übte einer der Verteidiger heftige Kritik an der Politik. Sie hätte die Cum-Ex-Geschäfte viel zu lange nicht unterbunden und Gesetzeslücken nur teilweise geschlossen. Dies habe die Geschäfte wie ein "Brandbeschleuniger" befeuert. Die Verhandlung wird am 31. Mai fortgesetzt. Dann sollen weitere Verteidiger zu Wort kommen.