Jahrzehntelang war die Kapitallebensversicherung der Vorsorgeklassiker für deutsche Sparer. Fast 90 Millionen Verträge werden gegenwärtig regelmäßig bespart oder sind beitragsfrei gestellt. Doch die anhaltend niedrigen Zinsen machen den Lebensversicherern schwer zu schaffen. Sie haben in der Vergangenheit Kunden mit langfristigen Garantiezinsen angelockt und können diese mit sicheren Geldanlagen am Kapitalmarkt kaum mehr verdienen.

Viele Kunden überlegen angesichts dieser Misere, ihre Police zu Geld zu machen. Doch das sollte man nicht voreilig tun. Gerade ältere Verträge sollte man unbedingt weiter besparen oder bis zur Fälligkeit liegen lassen. Sie bringen je nach Abschlusszeitpunkt Garantiezinsen bis zu vier Prozent - aktuell eine Spitzenrendite für eine sichere Geldanlage.

Gänzlich steuer- und abgabenfrei bleiben nur Policen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden und in einer Summe ausgezahlt werden. Weitere Voraussetzung: Bis zur Auszahlung oder Kündigung hat die Police eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt.

Wird eine solche Altpolice (Vertragsabschluss vor 2005) in Form einer Rente ausgezahlt, muss der sogenannte Ertragsanteil über die Einkommensteuererklärung versteuert werden. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Beispiel: Bei Beginn der Rente mit dem 60. Lebensjahr gelten 22 Prozent der Auszahlung als steuerpflichtiger Ertragsanteil. Wie hoch dann darauf Einkommensteuer anfällt, hängt von den sonstigen Einkommens- und Lebensverhältnissen ab. Tipp: Verschweigen sollte man solche Rentenzahlungen in der Steuererklärung lieber nicht. Die Versicherer melden alle Rentenauszahlungen an den Fiskus.

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Geduldsprobe bei Neupolicen



Anfang 2005 wurde für Neuverträge das Privileg der Steuerbefreiung gekippt. Es greift allerdings eine ermäßigte Besteuerung, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben und Geld darf erst nach dem 60. Geburtstag fließen. Für Vertragsabschlüsse ab 2012 gilt die Steuerbegünstigung erst ab dem 62. Lebensjahr. Frühestens Anfang 2017 kann man also bei solchen Neuverträgen aus 2005 und danach steuerbegünstigt Kasse machen. Ist das gegeben, sind nur 50 Prozent der Erträge (Überschuss plus Schluss-bonus des Versicherers) zum individuellen Steuersatz steuerpflichtig. Was steuerpflichtig ist, ermittelt der Versicherer anhand der Formel "Auszahlungen minus geleistete Beiträge". Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, unterliegen die gesamten Erträge nach Abzug des Sparerpauschbetrages von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Tipp: Die Versicherungsgesellschaft ermittelt den steuerpflichtigen Anteil, behält zunächst 25 Prozent Steuern ein und erteilt dem Kunden über den Steuerabzug eine Steuerbescheinigung. Unterliegt die Police einer ermäßigten Besteuerung, müssen Anleger sich den zu viel bezahlten Anteil über die Steuererklärung zurückholen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII B 90/10) sind beim Abschluss der Police gezahlte Vermittlungsgebühren als steuerliche "Anschaffungskosten" zu werten. Addiert man diese zu den entrichteten Beiträgen hinzu, verringert sich der steuerpflichtige Anteil. Versicherte sollten diese Kosten in der Steuererklärung des Auszahlungsjahres nachträglich geltend machen.

Krankenkasse kassiert mit



Hat man als gesetzlich oder privat Krankenversicherter eine private Lebensversicherung abgeschlossen, fallen bei Auszahlung der angesparten Summe keine Sozialbeiträge an. Wurde die Police aber über den Arbeitgeber als Direktversicherung abgeschlossen, werden seit Anfang 2004 die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse fällig. Allerdings fallen diese nicht auf einen Schlag an. Man zahlt zehn Jahre lang auf 1/120 der beitragspflichtigen Auszahlung den aktuellen Beitragssatz. Steigt in diesen zehn Jahren der Beitragssatz, fallen höhere Beiträge auf die angesparte Lebensversicherung an. Beispiel: Bei 120 000 Euro Auszahlungssumme beträgt der Krankenkassenbeitrag derzeit 18 720 Euro, monatlich 156 Euro (1/120 von 18 720 Euro).

Pech haben auch Beitragszahler, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind. Sie müssen die vollen Beiträge auf Lebensversicherungsauszahlungen zahlen - unabhängig davon, ob in einer Summe oder als Rente ausgezahlt wird.