Der Unvollkommene
· Börse Online RedaktionDenn die Kreativität der unter dem Druck von Niedrigzinsumfeld und Digitalisierung agierenden Anbieter wächst und lässt sie nach Ansicht vieler Beobachter immer öfter die Grenzbereiche des Machbaren austesten. Zudem will der Gesetzgeber nicht grundsätzlich vorregulieren, sondern auf tatsächliche Entwicklungen angemessen reagieren, um den Innovationszyklus nicht zu früh zu beeinträchtigen. Im Ergebnis mag das manchmal eher an Trendverfolgung als an Vorbeugung erinnern. Obendrein erschwert die "Flüchtigkeit" des Mediums Internet viele Verdachtsprüfungen und Ahndungen. Was heute untersagt wird, firmiert schon kurze Zeit später unter neuem Namen anderenorts im Netz. Und schließlich besitzt die BaFin entgegen den Forderungen vieler Verbraucherschützer keinen inhaltlichen Produktprüfungsauftrag und will ihn auch nicht haben. Nur zu gut wissen die Ordnungshüter, dass entsprechende Überprüfungen der Wirtschaftlichkeit nicht nur an Kapazitäten zu scheitern drohen, sondern auch immer eine subjektive, pauschale Momentaufnahme verkörpern würden.
Dessen ungeachtet hat der so genannte "kollektive Verbraucherschutz", im Rahmen dessen der "Finanzmarktwächter" in Form der geballten Kraft der Verbraucherschutzzentralen und die Aufsicht Hand in Hand arbeiten, viel erreicht: sei es bei der Aufklärung der Verbraucher, bei der Prävention oder auch bei der Verfolgung von Missständen. Die einen beobachten, markieren und informieren, die anderen prüfen, ahnden und beraten den Gesetzgeber. - Wenngleich sie bisweilen auch unterschiedliche Auffassungen vertreten. So ist das Verbraucherleitbild der Aufsicht auch weiterhin tendenziell eher vom mündigen Bürger geprägt, der sich objektiv informieren können soll, während die Verbraucherschützer von einem vollumfänglich Schutzbedürftigen ausgehen. Daher werden sie auch nicht müde, weiterhin auf eine Trennung von Beratung und Provision zu drängen und eine Produktprüfung einzufordern.
Wie man es auch dreht und wendet, die Idee des Verbraucherschutzes, die auf der grundlegenden Annahme beruht, dass Verbraucher den Herstellern und Vertrieben von Waren und Dienstleistungen hinsichtlich Fachkenntnis, Informationstiefe und Erfahrungsschatz strukturell unterlegen und daher schutzbedürftig sind, ist richtig und wichtig. Das berühmte Kind darf in diesem Zusammenhang allerdings nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Sowohl mit Blick auf eine überzogene, die Praxis beeinträchtigende Verschärfung von Regularien, als auch auf das Verbraucherleitbild. Schließlich dürfen die gleichen Bürger, denen hier bisweilen eine komplette Unzurechnungsfähigkeit unterstellt wird, auch andere weitreichende Entscheidungen ohne besondere Vorgaben treffen, beispielsweise 300 PS starke Autos fahren und Kinder in die Welt setzen.
Wie hieß es in einer Diskussionsrunde doch so schön: "Man muss Risiko für Rendite nehmen. Es gibt keine Bürgeranleihe mit garantierten 5%!"