Die Bafin wollte sich nicht dazu äußern, welche Stimmrechtsmitteilungen der Deutschen Bank verspätet abgegeben wurden. Die Bonner Behörde kann bei Verstößen gegen die entsprechenden Regelungen ein Bußgeld von maximal zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des Gesamtumsatzes verhängen.

rtr