Das Institut bestreitet weiterhin, zwischen 2007 und 2011 rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte betrieben zu haben. Vielmehr wirft sie der Deutschen Bank in ihrer kurz vor Weihnachten eingereichten Klage vor, sie hätte als sogenannte Depotbank Steuern abführen müssen, was diese "pflichtwidrig" unterlassen habe. Für dieses Fehlverhalten von Deutschlands größter Bank müsse man nicht einstehen, argumentierte Warburg.

Die Deutsche Bank wies die Anschuldigungen zurück. Die von Warburg in die Medien gebrachten Vorwürfe gegen die Deutsche Bank als Depotbank seien dem Institut bekannt, sagte ein Sprecher. "Wir sehen hierfür keine Grundlage und weisen sie nach wie vor ausdrücklich zurück. Bislang wurde uns die Klage nicht zugestellt."

Eine zentrale Frage in dem Rechtsstreit ist, ob nur Banken haften müssen, die selbst Cum-Ex-Geschäfte betrieben haben, sondern auch jene, die bei diesem Aktienhandel als Dienstleister tätig waren. "Die Klärung, ob jemand rechtswidrig handelte und wenn ja, wer, obliegt dem Gericht", sagte Olearius. "Wir sind von unserem rechtmäßigen Verhalten überzeugt."

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2016 gegen Warburg wegen Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag. Das Hamburger Finanzamt für Großunternehmen fordert für 2010/11 inklusive Zinsen 56 Millionen Euro zurück. Ältere Forderungen sind nach Ansicht von Warburg verjährt. Insgesamt tätigte Warburg zwischen 2007 und 2011 umstrittene Geschäfte im Gesamtvolumen von 146 Millionen Euro. Sollte der Fiskus seine Auffassung ändern und auch für den Zeitraum vor 2010 Steuernachzahlungen fordern, könnten die Behörden inklusive Zinsen eine Gesamtsumme von bis zu 190 Millionen verlangen.

Warburg will erreichen, dass die Deutsche Bank für alle jetzigen oder künftigen Forderungen des Fiskus aufkommen muss. Das Institut will in seiner Klage auch durchsetzen, dass die Deutsche Bank Schaden ersetzt, der durch die Vorwürfe gegen sie ausgelöst wurde und dessen Höhe noch zu bestimmen sei. Dazu gehören etwa der Reputationsschaden und die Kosten für Anwälte und Gutachter.

Bei "Cum-Ex" ließen sich Anleger einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe ihrer Bank mindestens zwei Mal erstatten. Dadurch sind dem Fiskus in Deutschland laut Bundesfinanzministerium mehr als fünf Milliarden Euro entgangen, bevor die Gesetzeslücke 2012 geschlossen wurde. Europaweit summiert sich der Schaden auf über 55 Milliarden Euro, wenn man weitere undurchsichtige Steuerkonstruktionen hinzu zählt.

rtr