WAFFENRUHE: Am 15. Februar 0.00 Uhr Ortszeit tritt eine strikt einzuhaltende Waffenruhe in Kraft treten.

RÜCKZUG DER WAFFEN: Die schweren Waffensysteme sollen bei den kleineren Kalibern 50 Kilometer hinter die Demarkationslinie zurückgezogen werden, die größeren Kaliber 70 Kilometer und Raketensysteme 140 Kilometer. Dabei gelten für die Separatisten die bereits im September ausgehandelten Grenzlinien als Ausgangspunkte. Der Rückzug soll spätestens zwei Tage nach Beginn des Waffenstillstands beginnen und binnen 14 Tage abgeschlossen werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) soll dies überwachen - auch mit Satelliten, Drohnen und Radar.

LOKALE WAHLEN: Bereits am ersten Tag der Waffenruhe sollen die Gespräche über Kommunal- und Regionalwahlen "in Übereinstimmung" mit ukrainischem Gesetz beginnen. Spätestens 30 Tage nach Unterzeichnung des Abkommens soll das ukrainische Parlament in einer Resolution die Gebiete festlegen, die einen Sonderstatus erhalten. Dieser soll für jene Gebiete in den Regionen Donezk und Luhansk gelten, die zur Zeit des Minsker Abkommen vom September unter Kontrolle der Separatisten waren.

Die Wahlen sollen im Rahmen der Kontaktgruppe vorbereitet und international überwacht werden.

AMNESTIE: Für die Separatisten gibt es eine Amnestie.

GEFANGENENAUSTAUSCH: Fünf Tage nach dem Rückzug der Waffen soll der Austausch von Gefangenen und Geiseln beider Seiten beendet sein.

HUMANITÄRE HILFE: Beide Seiten sollen den sicheren Zugang der Menschen zu humanitären Hilfslieferungen gewährleisten.

VERSORGUNG DER OSTUKRAINE: Die Regierung in Kiew soll die Zahlungen für die Menschen in den von Separatisten kontrollierten Gebieten wieder aufnehmen. Dabei geht es etwa um Renten- und Gehaltszahlungen und die Einbeziehung in das ukrainische Bankensystem. Auch sollen die Modalitäten für die Abwicklung anderer Zahlungen wie die fristgerechte Begleichung von Strom- und Gasrechnungen sowie die Wiederaufnahme der Steuerzahlungen gemäß dem ukrainischen Recht geregelt werden.

GRENZKONTROLLE UKRAINE-RUSSLAND: Einen Tag nach den regionalen Wahlen soll die Ukraine wieder die volle Kontrolle der Grenze zu Russland in den Rebellengebieten übernehmen. Dies soll gelten bis zum Abschluss einer umfassenden politischen Regelung, die bis Ende 2015 angestrebt wird.

ABZUG: Alle ausländischen Kämpfer und Waffen sollen das Land verlassen. Alle "illegale Gruppen" sollen entwaffnet werden.

VERFASSUNGSREFORM: Bis Ende 2015 soll eine Verfassungsänderung umgesetzt werden, die eine Dezentralisierung und einen Sonderstatus für die Gebiete in der Ostukraine vorsehen. Im Rahmen dieser Reform soll etwa eine Amnestie für die Separatisten, eine sprachliche Selbstbestimmung der meist russischsprachigen Bevölkerung und eine enge, grenzüberschreitende Kooperation der Gebiete von Luhansk und Donezk mit den angrenzenden russischen Grenzgebieten festgeschrieben werden. Die Gebiete im Osten sollen das Recht auf die Bildung lokaler Polizeien erhalten.

Reuters