FAIRER WETTBEWERB


Der faire Wettbewerb soll gesichert werden durch Mindeststandards bei Arbeitsrechten, dem Umweltschutz und sozialen Standards sowie Regelungen zu staatlichen Beihilfen, so dass Unternehmen beider Seiten nur Produkte auf dem Markt der anderen Seite verkaufen können, die diese Auflagen erfüllen. Die EU versucht vor allem festzulegen, dass sich Großbritannien auch weiterhin an die Vorgaben des Staatenbundes hält. Die Regierung in London lehnt dies ab. Eines der Hauptargumente der Brexit-Befürworter war schließlich, dass Großbritannien künftig unabhängig seine eigene Gesetzgebung festlegt.

Im Detail haben die EU und Großbritannien unterschiedliche Auffassungen bei der sogenannten nn-Regressionsklausel. Diese besagt, dass beide Seiten von gesetzten Standards nicht mehr abrücken können. Die EU beharrt auf diesem Prinzip und argumentiert, nur damit kann ihr Binnenmarkt mit seinen 450 Millionen Konsumenten vor Produkten von minderer Qualität geschützt werden. Die britische Regierung garantiert einerseits hohe Standards, fordert von der EU aber ähnliche Konditionen, wie sie bereits etwa Kanada eingeräumt hat.

FISCHEREI


Die britische Regierung fordert, dass die Fangquoten jährlich verhandelt werden. Die EU strebt indes eine längerfristige Perspektive für die Fischindustrie an und will zudem für rund 100 Tierarten Quoten festlegen. Schließlich will Großbritannien ein eigenes Abkommen für die Fischerei, während die EU darauf besteht, dass das Themenfeld Teil des gesamten Handelsabkommens wird. Ideen für Kompromissvorschläge einschließlich einer Übergangsphase 2021, um die Quadratur des Kreises zu ermöglichen, sind bislang nicht verfangen.

STREITSCHLICHTUNG


Der dritte Knackpunkt ist die Frage, wie die künftigen Beziehungen reguliert werden sollen. Die EU besteht auf einem robusten Schlichtungsmechanismus, einschließlich einer von der britischen Regierung unabhängigen Behörde im Vereinigten Königreich. Zudem will die EU gegenseitige Sanktionsmöglichkeiten und den bilateralen Handel mit Großbritanniens einschränken können, wenn die Regierung in London gegen das Abkommen verstößt. Großbritannien hält dies für übertrieben und strebt ein lockeres Prozedere an, um Handelskonflikte zu lösen. Eine Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs EuGH lehnt die britische Regierung ebenfalls ab.

rtr