Die Linkspartei erwägt nicht nur eine Verfassungsklage gegen den Vertrag. "Darüber hinaus werden wir dafür sorgen, dass das Ceta-Abkommen spätestens im Bundesrat gestoppt wird", kündigte sie am Donnerstag an. Auch das künftige rot-rot-grüne Bündnis im Bundesland Berlin kündigte bereits eine Ablehnung an.

ZUSTIMMUNG DES BUNDESTAGES GILT ALS SICHER



Die Entscheidung der EU-Kommission, auch die Zustimmung der nationalen Parlamente zu Ceta einzuholen, bedeutet im föderalen Deutschland, dass neben dem Bundestag auch der Bundesrat befasst werden muss. Damit sprechen die deutschen Regionen mit. Im Bundestag gilt angesichts der großen Mehrheit von Union und SPD eine Mehrheit als sicher. Deshalb hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel noch im Juli einen Mittelweg zwischen einer ausschließlichen europäischen Zustimmung durch das Europäische Parlament und einer nationalen Mitsprache vorgeschlagen: Sie bot an, dass sich die Bundesregierung freiwillig an ein Votum des Bundestages binden würde. Der Vorteil dieses Verfahrens wäre für die Ceta-Befürworter gewesen, dass im deutschen Parlament die Zustimmung als sicher gilt - und man den Bundesrat mit dieser freiwilligen Selbstbindung hätten umgehen können.

IN WELCHER WEISE WIRD DER BUNDESRAT BEFASST?



Nun wurde der Weg gewählt, Ceta offiziell als "gemischtes Abkommen" einzustufen. Deshalb gilt in Deutschland das normale Zustimmungsverfahren, in das Bundestag und Bundesrat formal eingebunden sind. Nach Artikel 59 des Grundgesetzes muss für das völkerrechtliche Ceta-Abkommen ein nationales Vertragesgesetz auf den Weg gebracht werden. An demnächst wahrscheinlich zwölf der 16 Landesregierungen sind die Parteien Grüne und/oder Linke beteiligt, die beide Ceta ablehnen. Deshalb stellt sich nun die Frage, in welcher Weise der Bundesrat eingebunden werden soll.

Denkbar sind nach Angaben aus der Bundesregierung zwei Wege: Zum einen könnte es eine klare Zustimmungspflicht geben - nämlich dann, wenn Länderinteressen betroffen sind. Dies könnte etwa wegen der Auswirkung auf Verwaltungsverfahren der Fall sein. In diesem Fall hätten Grüne und Linkspartei de facto eine Vetomöglichkeit gegen ein Zustimmungsgesetz. Zum anderen wird diskutiert, ob es nicht ausreicht, Ceta lediglich als Einspruchsgesetz vorzulegen. Eine Ablehnung im Bundesrat hätte dann nur aufschiebende Wirkung. Dieser Weg gilt aber intern als die unwahrscheinlichere der beiden Varianten - zumal entschiedene Ceta-Gegner dann auf jeden Fall den Klageweg einschreiten dürften.

DER ZEITFAKTOR



Ceta-Befürworter hoffen auf Schützenhilfe durch den Faktor Zeit. Nach der Einigung in Belgien folgt nun die Debatte im Europäischen Parlament. Das Handelsabkommen, so die Erwartung in der Bundesregierung, werde dann zumindest in Teilen bereits in Kraft treten. Und erst dann begännen die langwierigen nationalen Ratifizierungsverfahren in den 28 EU-Staaten. Bis der Bundesrat mit einer Entscheidung zum Zuge komme, könnten sich die Mehrheitsverhältnisse also auch wieder geändert haben, heißt es. Allerdings ist völlig unklar, in welche Richtung.

rtr