"Wer jetzt fordert, Frage- oder Anfechtungsrechte von Aktionären außer Kraft zu setzen, schießt deutlich über das Ziel hinaus und will bewusst einen Dammbruch provozieren". Damit stellte sich Tüngler gegen einen Vorschlag des Deutschen Aktieninstituts, das wegen der Coronakrise ein Notfallgesetz und die Beschneidung von Aktionärsrechten gefordert hatte.

Die Hauptversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das dritte Organ einer Aktiengesellschaft und gesetzlich vorgeschrieben. Einige wichtige Entscheidungen wie Beschlüsse über die Dividende oder Kapitalmaßnahmen kann nur sie treffen. Ein rein virtuelles Aktionärstreffen ist in Deutschland aber bisher nicht rechtssicher möglich.

rtr