Dies eröffne die Option, neben EY Deutschland auch EY Global mit ins Visier zu nehmen. Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten jahrelang die Bilanzen des zusammengebrochenen Zahlungsabwicklers Wirecard ohne Einwände abgesegnet.

"Die 'Stichting Wirecard Investors Claim' hat den Vorteil, dass sie eine europäische Vergleichslösung für alle geschädigten Wirecard-Anleger auch und gerade mit EY Global ermöglicht", erklärte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Die Anlegerschützer wollen Klage einreichen, sollte EY nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein. "Es gibt bereits einen Gesprächskontakt mit EY Global", sagte Rechtsanwalt und DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. Einzelheiten dazu wurden nicht genannt. "Wir sind als Rechtsanwalts AG eingeschaltet, um die Verfahren in Deutschland zu führen", merkte er an.

EY erklärte zu dem Vorhaben, das Unternehmen halte Forderungen gegen EY Deutschland, einschließlich etwaiger Forderungen, die von der DSW erhoben werden könnten, weiterhin für unbegründet. Alle in diesem Zusammenhang bereits ergangenen erstinstanzlichen Urteile verschiedener Kammern des Landgerichts München bestätigten die Position von EY. Es bestünden keine Schadensersatzansprüche gegen EY. Auch das Oberlandesgericht München habe auf die hohen Hürden für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen EY hingewiesen.

Wirecard musste wegen eines Bilanzlochs von 1,9 Milliarden Euro im Juni 2020 Insolvenz anmelden. Der Kurs der im Dax notierten Aktie sackte ins Bodenlose ab. Laut DSW haben sich seit dem Insolvenzantrag mehr als 30.000 Geschädigte mit einer Schadensumme von 1,5 Milliarden Euro bei der Anlegerschutzvereinigung gemeldet. "Wir sprechen auch über eine nennenswerte Zahl von institutionellen Investoren, die sich unserem Projekt ebenfalls anschließen wollen," sagte Nieding.

Die DSW stellte zudem schnellere Entschädigungsverfahren in Aussicht als bei den sonst üblichen Anleger-Verfahren. Es gehe nicht um 19, 15 oder zehn Jahre, sagte Tüngler. "Wir sind so im Bereich, drei vier Jahre." Für die Finanzierung der Prozesskosten ist laut DSW zusammen mit internationalen Partnern eine Lösung gefunden worden. Anleger könnten sich daher ohne eigene Kosten an dem Vorstoß beteiligen. Im Erfolgsfall müssten sie dann allerdings einen Anteil von 25 Prozent abgeben.

rtr