Der Verband unterstützt das Ehepaar bei der Musterklage.
Zuvor hatte bereits das "Handelsblatt" über die Klageabsicht beim Finanzgericht Nürnberg berichtet. Demnach heißt es in der Klageschrift, die Beibehaltung der Sonderabgabe nach Auslaufen des Solidarpaktes sei "Form-Missbrauch des Solidaritätszuschlages als zweite Einkommensteuer". Das Gericht konnte am Donnerstag zunächst aber noch keinen Eingang der Klage bestätigen. Nach Angaben des BdSt wird sie von Rechtsanwalt Michael Sell betreut, der zuletzt als Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium gearbeitet hatte.
Mit der Klage setzt der Steuerzahlerbund sich nach eigenen Angaben dafür ein, "dass die Politik ihr jahrzehntealtes Versprechen einlöst, den Zuschlag komplett abzuschaffen, wenn die Aufbauhilfen für Ostdeutschland enden", heißt es in der Mitteilung. "Die Menschen müssen sich auf Zusagen der Politik verlassen können", betonte Verbandspräsident Reiner Holznagel. Die Politik hat den Soli immer mit den Finanzhilfen für die neuen Länder verknüpft. Wenn diese zum Jahresende ausliefen, habe auch der Soli keine Legitimation mehr.
Das Gesetz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass der Soli ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler wegfällt, der Rest soll ihn teilweise oder ganz weiterzahlen. Die Klage richtet sich nicht gegen dieses Gesetz, sondern gegen den Umstand, dass der Soli 2020 überhaupt noch erhoben werden soll. Daran gibt es juristische Zweifel, weil der Solidarpakt II Ende 2019 ausläuft.
dpa-AFX