Die Entschädigungsfrist bei der gesetzlichen Einlagensicherung verkürzt sich im Fall einer Bankpleite von 20 auf nur noch sieben Arbeitstage. Damit wird in Deutschland schon jetzt die Vorgabe der EU-Einlagensicherungsrichtlinie vollständig umgesetzt, für die man sich bis 2024 Zeit hätte lassen können. Die Richtlinie greift seit dem 3. Juli 2015 und hatte für die Einlagensicherung in Deutschland und Europa verbesserte Spielregeln aufgestellt. Inzwischen will die EU-Kommission den Sparerschutz weiter harmonisieren und plant mittelfristig einen EU-weiten Sicherungstopf. Aus Deutschland erhält sie deshalb allerdings massiven Gegenwind.
Ob Kunde einer Privatbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank: Alle Einleger in Deutschland haben seither einen Rechtsanspruch auf Entschädigung ihrer Einlagen bis 100 000 Euro pro Kunde und Bank; für Ehepaare mit Gemeinschaftskonto sind es folglich 200 000 Euro. Wer wegen eines besonderen Lebensereignisses - etwa dem Verkauf der selbstgenutzten Immobilie oder der Auszahlung einer Lebensversicherung - zeitweise mehr Geld auf einem Konto hat, genießt noch höheren Schutz: Einlagen von maximal 500 000 Euro bis sechs Monate nach Einzahlung sind gesetzlich geschützt.
Gesichert sind Guthaben auf Giro-, Spar-, Tages- und Termingeldkonten - Zertifikate und andere Schuldverschreibungen fallen nicht darunter. Auch Einlagenzinsen, die zwar aufgelaufen, aber noch nicht gutgeschrieben wurden, zählen dazu. Inzwischen greift die gesetzliche Sicherung unabhängig von der Kontowährung und nicht mehr nur für den Euro oder andere EU-Währungen. Allerdings gibt es im Pleitefall das Geld in Euro zurück.
Gut zu wissen: Bankkunden erhalten ihr Geld grundsätzlich automatisch erstattet. Nur wer bis 500 000 Euro retour möchte, muss noch einen Antrag auf Entschädigung stellen und bestimmte Nachweise erbringen. Kunden von hiesigen Zweigstellen von Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (dazu zählen die EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen) bekommen die Entschädigung von der zuständigen deutschen Einlagensicherung und müssen sich nicht mehr an die ausländische Behörde wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer etwa von der Pleite der isländischen Kaupthing Bank anno 2008 betroffen war, weiß davon ein Lied zu singen und die Änderung zu schätzen.
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Höherer freiwilliger Schutz
Über die EU-weit festgeschriebene gesetzliche Einlagensicherung hinaus gibt es hierzulande je nach Bankengruppe zusätzliche freiwillige Schutzmechanismen (siehe Grafik unten). Bei den deutschen Sparkassen und bei den Genossenschaftsbanken greift jeweils ein System der Institutssicherung. Das bedeutet, dass die Verbundinstitute gegenseitig für ihren Fortbestand einstehen. Die Institutssicherung hat wegen ihres präventiven Charakters bislang von vornherein verhindern können, dass es überhaupt zu einem Entschädigungsfall kam. Wegen der Institutssicherung sind bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken Kundengelder sogar zu 100 Prozent und ohne Summenbegrenzung abgesichert.
Bei den privaten Banken gibt es den Feuerwehrfonds des Bankenverbands, der zusätzlichen Einlagenschutz in hohen Summen verspricht - und erst Mitte März 2016 im Fall der Maple Bank mit überwiegend institutionellen Kunden einen Entschädigungsfall im Umfang von immerhin 2,6 Milliarden Euro abzuwickeln hatte. Die Schutzgrenze der eigenen Bank lässt sich auf der Website des Bankenverbands abrufen. Seit 2015 werden außerdem alle Kunden einmal jährlich per Informationsblatt von ihrer Bank über das jeweilige Schutzniveau informiert. Mindestens sind derzeit eine Million Euro pro Kunde und Bank abgesichert, das Niveau sinkt in den nächsten Jahren allerdings planmäßig ab. Für die allermeisten Kunden wird es aber weiterhin hoch genug ausfallen.