Während das Vorhaben der rot-rot-grünen Landesregierung die einen freut, lässt es andere besorgt aufschreien - enthält es doch ein Potpourri kruder Ideen. Kritiker kommen im Übrigen nicht allesamt aus der Immobilienwirtschaft. So stellen zum Beispiel Banken mit Blick auf langfristige Finanzierungen zu Recht die Frage nach der wirtschaftlichen Solidität der Wohnungsunternehmen und vor allem der vielen Privatvermieter in der Hauptstadt. Werden die Planungen, wie sie derzeit im Raum stehen, umgesetzt, verursacht der Gesetzgeber, dass Berliner Vermieter dauerhaft Verluste erzielen - die kleinen genauso wie die großen.

Es stehen aber nicht nur laufende Finanzierungen auf der Kippe, weil Wohnungseigentümer durch erheblich geringere Miet­einnahmen ihre Kredite möglicherweise nicht mehr bedienen können und weil nach notwendigen Neubewertungen durch die Banken Wohnungen zukünftig vielleicht nur noch die Hälfte wert sein werden. Das Vorhaben Mietendeckel wirft zudem eine folgenschwere steuerpolitische Frage auf: Wenn man mit der Vermietung von Immobilieneigentum langfristig nicht mehr in der Lage sein kann, Gewinne zu erwirtschaften, trifft dann der Steuertatbestand der sogenannten Liebhaberei zu?

Was zunächst absurd klingen mag, ist so abwegig nicht. Denn wenn Wohnungsvermieter über Jahre hinweg nicht aus dem Verlustbereich herauskommen, ist es nicht ausgeschlossen, dass Finanzämter auf die Idee kommen, erst einmal das unternehmerische Gewinnerzielungsinteresse in Abrede zu stellen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Mieteinnahmen sehr gering und nicht kostendeckend sind. Der Berliner Senat plant nun mit dem Berliner Mietendeckel das Einfrieren der Mieten sowie massive Mieterhöhungsbeschränkungen für die kommenden Jahre. Durchsetzen will man darüber hinaus gestaffelte Miethöchstgrenzen mit einer Deckelung von maximal 9,80 Euro pro Qua­dratmeter. Wer mit heutigen Mietpreisen darüber liegt und mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens an Mietzahlungen zu leisten hat, soll auf Antrag die Miethöhe auf den entsprechenden Deckelungsbetrag absenken können.

Damit laufen viele Berliner Vermieter nicht nur Gefahr, Umsatz­einbußen hinzunehmen, für viele wird es auch zu erheblichen Verlusten in den Bilanzen führen. Wenn nun die zuständigen Finanzämter zu dem Schluss kommen, dass bei einem Immobilieneigentümer keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, können sie die Wohnraumvermietung als Liebhaberei einstufen. Hinter diesem hübschen Wort verbergen sich steuerrechtlich betrachtet erhebliche negative Folgen. Denn der Vermieter kann dann die erzielten Verluste aus der Wohnungsvermietung nicht mehr steuerlich geltend machen. Außerdem dürfen Vermietungsverluste in Berlin nicht mehr mit positiven Einkünften aus anderen Geschäftsbereichen verrechnet werden. Somit wären Immobilieneigentümer in der Hauptstadt doppelt "gekniffen": Es käme vor allem in guten Vermietungslagen nicht nur zu einer massiven Verringerung der Mieteinnahmen, sondern zusätzlich auch noch zu einer steuerlichen Schlechterstellung.

Da Wohnungsunternehmen und private Vermieter per se an Gewinnen interessiert, auf diese sogar angewiesen sind, fällt es zwar aus einer externen Perspektive betrachtet schwer, ihnen Liebhaberei zu unterstellen -, aber Finanzämter sind durchaus findig, wenn es darum geht, neue Steuertatbestände zu schaffen, um drohende Einnahmeausfälle auszugleichen. Ist ein solcher Steuerbescheid mit der Feststellung Liebhaberei erst einmal erlassen, ist der Eigentümer dazu gezwungen, juristische Mittel anzuwenden, um gegen diesen vorzugehen. Das kann nicht nur lange dauern, es verursacht wiederum zusätzliche Kosten für Wohnungseigentümer. Alles in allem ist der Berliner Mieten­deckel eine linke "Liebhaberei" mit offenem Ende.