AUFBAUFONDS ÜBER 750 MILLIARDEN EURO


Wegen der Corona-Krise und dem dramatischen Wirtschaftseinbruch beschloss der EU-Gipfel einen Sonderfonds von 750 Milliarden Euro für besonders notleidende Staaten. 390 Milliarden Euro sollen davon als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite angeboten werden. 70 Prozent davon sollen 2021 und 2022 ausgegeben werden, 30 Prozent sind für 2023 reserviert. Die Verteilung richtet sich vor allem danach, wie stark die Wirtschaft in den Jahren 2020 und 2021 einbricht. 2022 werden die Zahlungen für 2023 noch einmal überprüft.

Die betroffenen Staaten sollen selbst Pläne für die Verwendung vorlegen, die die EU-Kommission dann innerhalb von zwei Monaten prüft. Die Kriterien richten sich nach den länderspezifischen Empfehlungen, die die EU-Kommission ohnehin aufstellt. Eine Voraussetzung für die Freigabe der Mittel soll sein, dass Geld auch für Klimaschutz- und Digitalisierungs-Projekte eingesetzt wird. Die EU-Regierungen müssen die Kommissionsentscheidung dann mit qualifizierter Mehrheit absegnen. Dies soll garantieren, dass die Zuschüsse nicht einfach in den normalen Haushalt der EU-Staaten einfließen. Falls "eine oder mehrere" Regierungen Zweifel haben, können sie eine Debatte auf dem nächsten EU-Gipfel beantragen.

FINANZIERUNG DER 750 MILLIARDEN UND RÜCKZAHLUNG


Erstmals wird der EU-Kommission erlaubt, in großem Umfang Schulden aufzunehmen. Die Anleihen über 750 Milliarden Euro werden bis 2058 laufen. Die Rückzahlung soll vor 2027 beginnen und aus dem EU-Haushalt geleistet werden. Die Bundesregierung hatte betont, dass die Einmaligkeit der Krise diese einmalige Aktion rechtfertige. Dies solle kein Einstieg in eine "Schuldenunion" sein. Der französische Präsident Emmanuel Macron lobte am Dienstag dagegen, dass die EU nun erstmals gemeinsame Schulden mache.


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EIGENE EINNAHMEN DER EU


Damit die Rückzahlung der großen Summe aus dem EU-Haushalt nicht die normale Arbeit der EU lahmlegt, erhält die EU eigene Einnahmequellen. Dazu soll Anfang 2021 eine Plastiksteuer auf nicht recyclebares Plastik eingeführt werden. Zudem wird die EU-Kommission Pläne für eine Digitalsteuer und eine sogenannte CO2-Grenzsteuer ausarbeiten. Diese sollen "spätestens 2023" eingeführt werden. Mit der Grenzsteuer werden Importe aus Staaten belastet, die keine strengen Klimaschutzvorgaben wie die EU haben. Dies soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen garantieren, zumal die EU zugleich eine Steigerung der CO2-Verschmutzungspreise plant. Zudem soll der Flug- und Schiffsverkehr in dem Emissionshandel einbezogen werden. Als eigene Einnahmenquelle der EU wird eine Finanztransaktionsteuer eingeführt. Die neuen Einnahmen sollten für die frühe Rückzahlung der Anleihen des Aufbaufonds genutzt werden, heißt es in dem Beschluss.

DER NORMALE EU-HAUSHALTSRAHMEN - MIT RABATTEN


Daneben beschloss die EU den normalen Haushaltsrahmen der Union von 2021 bis 2027. Dieser soll ein Volumen von 1,074 Billionen Euro haben. Weil Großbritannien aus der EU ausgeschieden ist, muss die Lücke der britischen Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Deshalb steigen die Zahlungen vor allem der Nettozahler wie Deutschland in den kommenden Jahren stark an. Nach dem Wegfall des britischen Rabatts musste das komplette Rabattsystem in der EU neu ausverhandelt werden. Die EU hält am Rabattsystem fest - allerdings steigen die für Österreich, die Niederlande, Schweden und Dänemark sehr viel stärker als für Deutschland - das damit weniger entlastet wird.

RECHTSSTAATLICHKEIT


Die Verknüpfung der EU-Zahlungen an die Rechtsstaatlichkeit war eines der Streitthemen - das nun teilweise vertagt wird. Der Beschluss beschränkt sich jetzt auf zwei Elemente: Zum einen wird betont, dass die finanziellen Interessen der EU gewahrt werden müssen und rechtstaatliche Regeln wichtig sind. Zum anderen wird die Kommission beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie ein "Regime an Konditionen für den Schutz des Budgets" eingeführt werden kann. Der EU-Rat soll Maßnahmen bei einem Bruch dieser Regeln dann mit einer qualifizierten Mehrheit beschließen - dies dürfte erneut heftige Debatte auslösen. Da aber keine Einstimmigkeit bei dieser Entscheidung nötig ist, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Rechtsstaatsverstöße dann auch sanktioniert werden können.

rtr