Eine direkte - gesetzliche - Verbindung mit dem 2019 auslaufenden Solidarpakt II besteht nicht, der Erhebungszeitraum des Soli ist nicht befristet. Allerdings sucht die Politik nach einer neuen - politischen - Begründung, ihn ein Vierteljahrhundert nach dem Mauer-Fall weiter zu erheben.
Würde der Soli in die Steuern integriert, auf die er aufgeschlagen wird, hätte das für die Bundesländer den positiven Effekt, dass sie an den zusätzlichen Einnahmen beteiligt würden. So bekommen die Bundesländer 42,5 Prozent der Einnahmen aus der Einkommensteuer, die Kommunen weitere 15 Prozent, der Bund die restlichen 42,5 Prozent.
Reuters