Betroffen sein dürften Millionen von Arbeitnehmern. Das gilt für fast alle Branchen, mit Schwerpunkten im Handel und der Gastronomie. Angesichts der mit dem Kurzarbeitergeld verbundenen Lohneinbußen gibt es in der Bundesregierung verstärkt Überlegungen, dies für Geringverdiener aufzustocken. Auch der Arbeitnehmerflügel der Unions-Fraktion forderte eine aus Steuermitteln finanzierte Aufstockung.

Berücksichtigt wurden laut BA Anzeigen bis zum vergangenen Montag. Mit der Anzeige von Kurzarbeit starten die Betriebe das förmliche Verfahren, damit Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Bis Ende März hatten 470.000 Betriebe eine Zwangspause angekündigt, die auf eine Unterbrechung der Lieferketten oder auf die massiven Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens zur Eindämmung der Pandemie zurückgehen. "Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, können wir erst genau sagen, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird", sagte BA-Chef Detlef Scheele. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrem Gutachten für die Bundesregierung von 2,4 Millionen Kurzarbeitern aus.

Die bisherige Rekordzahl wurde im Mai 2009 mit knapp 1,47 Millionen Kurzarbeitern verzeichnet. In dem Monat wurde in knapp 57.000 Betrieben kurzgearbeitet. Damals waren aber vor allem größere Firmen etwa in der Automobilbranche betroffen. Dieses Mal sind weitaus mehr Branchen betroffen bis hin zu kleinen Geschäften mit wenigen Beschäftigten. Aus der nun mehr als zehn Mal so hohen Zahl an Betrieben kann daher nicht auf die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer hochgerechnet werden.

BUNDESREGIERUNG BERÄT ÜBER AUFSTOCKUNG VON KURZARBEITERGELD


In der Bundesregierung und in der Koalition waren am Donnerstag auf verschiedenen Ebenen Gespräche über Möglichkeiten zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes geplant. Arbeitsminister Hubertus Heil äußerte sich zur gestiegenen Zahl der Anzeigen, aber nicht zur Höhe der Entschädigung für Arbeitnehmer. "Mit dem Kurzarbeitergeld sichern wir Millionen von Arbeitsplätzen", erklärte der SPD-Politiker. Heil sieht vor allem Arbeitgeber in der Pflicht, die Zahlungen der BA aufzustocken, hat eine gesetzliche Aufstockung aber nicht ausgeschlossen.

Mit dem Kurzarbeitergeld kompensiert die BA 60 Prozent und für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent des Lohnausfalls durch Kurzarbeit. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) forderte eine gesetzliche Erhöhung auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Einer Köchin in Berlin etwa, die zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt werde, blieben bei einem Einkommensverlust von 40 Prozent noch rund 900 Euro zum Leben.

Der Arbeitnehmerflügel der Unions-Fraktion im Bundestag sprach sich für ein aus Steuern finanziertes Mindest-Kurzarbeitergeld für Geringverdiener aus. Das Kurzarbeitergeld müsse notfalls von der BA automatisch auf das Einkommen eines Vollzeitbeschäftigen mit Mindestlohn aufgestockt werden, erklärte der Chef der Arbeitnehmergruppe, Uwe Schummer (CDU). BA-Chef Scheele rief zu einer bürokratisch handhabbaren Lösung auf: "Es darf nicht komplizierter werden." Derzeit setze die BA 8000 Beschäftigte zur Bearbeitung von Kurzarbeitanträgen ein.

rtr