Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will die Kreditinstitute zwingen, auf Kunden zuzugehen und veröffentlichte dazu den Entwurf für eine Allgemeinverfügung. "Betroffene Bankkunden sollen nicht nur erfahren, welche Zinsanpassungsklausel in ihrem Fall verwendet wurde. Die Institute müssen ihnen auch erklären, ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben", schreiben die Aufseher.
Seit Jahren gibt es Zank um die Klauseln, mit denen Geldhäuser die variablen Zinsen in den Verträgen berechnet haben. Es seien zu wenig Zinsen gezahlt worden, kritisierten Verbraucherschützer immer wieder. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen im April 2020 grundsätzlich recht (Az. 5 MK 1/19). Bundesweit könnten vielen Kunden Nachzahlungen zustehen, denn die Verträge waren in den 1990er-Jahren und zu Beginn der 2000er-Jahre beliebt. Die Verbraucherschützer zeigten sich erfreut über den Vorstoß der Aufsicht.
Anders reagierten die Kreditinstitute. Es werde demnächst abschließend höchstrichterlich entschieden, ob weitere rechtliche Kriterien bei Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen beachtet werden müssen, teilte etwa der Sparkassenverband mit. "Wir halten dieses Vorgehen deshalb für rechtlich unangemessen und für überflüssig", hieß es.