Zudem dürften Bankkundinnen und -kunden bei der Veränderung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Die Aufsicht werde Maßnahmen erwägen, sollte ein Geldhaus das Urteil der Richter dauerhaft und systematisch nicht beachten.
"Unsere diesbezüglichen Erwartungen sind klar. Die BaFin steht für eine faire Behandlung von Kundinnen und Kunden des Finanzsektors", erklärte Behörden-Präsident Mark Branson. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April ein Urteil gefällt, nach dem Geldhäuser nicht mehr einfach ihre Gebühren erhöhen können, wenn der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht binnen zwei Monaten widerspricht. Die Klausel, wonach die Banken dann von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen könnten, erklärten die Richter für unwirksam. (AZ: XI ZR 26/20) Das Gebührenurteil hatte in der Branche hohe Wellen geschlagen. Für mögliche Rückforderungen ihrer Kunden haben Banken zum Teil hohe Rückstellungen gebildet.
Geldhäuser müssten ihre Kunden klar und verständlich über die Folgen des Urteils informieren, erklärte die Finanzaufsicht. Rechtsgrundlose Entgelte dürften nicht mehr erhoben werden. Banken müssten zu Unrecht erhobene Gebühren erstatten und Rückstellungen bilden. Über Änderungen müsse vollständig informiert werden, damit es möglich sei, Ansprüche auf Erstattung zu beziffern. Die BaFin teilte zudem mit, sie stehe mit einzelnen Geldhäusern, den Verbänden und auch mit Verbraucherschützern in Kontakt, um die Umsetzung des Richterspruchs zu verfolgen.
DSGV ERKLÄRT: URTEIL WIRD BEREITS UMGESETZT
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) erklärte zur Mitteilung der BaFin, der BGH habe in seinem Urteil einen einfachen und allgemein anerkannten AGB-Änderungsmechanismus gekippt. Die Kreditwirtschaft setze den Richterspruch bereits um. Insbesondere sei das Verfahren zur Einholung der Zustimmung von Kundinnen und Kunden angepasst worden. Sie arbeite weiter daran, dass die Zustimmung auch künftig einfach, transparent und rechtssicher erfolge. Die einzelnen Institute würden sich vor Ort damit auseinandersetzen, ob in bestimmten Fällen Rückerstattungsansprüche bestünden.
Am Montag war bekannt geworden, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn plant. Diese weigerten sich, die nach Auffassung des vzbv berechtigten Erstattungsforderungen ihrer Kunden zu erfüllen. Die beiden Institute erklärten dagegen, sie würden den Vorgaben des BGH-Urteils entsprechen.
rtr