Wer Kleidung, Bettwäsche oder Spielsachen für Flüchtlinge spendet, hat es seit dem 22. September steuerlich leichter. Zu diesem Termin änderte das Bundesfinanzministerium die Regeln für Sachspenden. Nun dürfen alle gemeinnützigen Organisationen Spenden für Flüchtlinge annehmen, auch wenn sie sonst gezielt andere Zwecke wie etwa den Tierschutz oder Opferhilfe fördern. Ebenfalls modifiziert wurde der sogenannte vereinfachte Spendennachweis, nach dem bei Spenden bis 200 Euro keine Spendenbescheinigung benötigt wird, sondern lediglich ein Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg reicht: Die bislang gültige Grenze von 200 Euro wurde aufgehoben, sodass nun für Spenden in jeder Höhe der vereinfachte Nachweis genügt.
Tipp: Lassen Sie sich bei Sachspenden zum Beispiel vom DRK eine Quittung darüber ausstellen. Mittels kurzer Auflistung, was gespendet wurde, und des geschätzten Werts sind dann auch diese Sachspenden grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Das Gleiche gilt für Geldspenden, die angesichts der sehr großen Hilfsbereitschaft von vielen Organisationen lieber angenommen werden als Sachspenden. Achten Sie bei Geldspenden auf anerkannte Organisationen wie etwa Caritas, Diakonie oder das Deutsche Rote Kreuz. Denn die Gefahr ist groß, dass unseriöse Anbieter die Hilfsbereitschaft ausnutzen.