Zum Jahreswechsel ändert die Kölner Investmentboutique Flossbach von Storch die Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühr bei ihren beliebten Multiple-Opportunities-Fonds. Wie das Unternehmen den Anlegern mitteilte, sollen die Berechnungsmodalitäten künftig dem deutschen Standard folgen. Der Fondsanbieter nimmt diese Anpassung freiwillig vor. Die Fonds sind nämlich in Luxemburg aufgelegt und ­unterliegen dementsprechend dortigem Recht.

Betroffen davon sind das 16,6 Milliarden Euro schwere Flossbach-Flaggschiff FvS Multiple Opportunities R sowie dessen Kopie FvS Multiple Opportunities II (ISIN: LU0952573482) mit rund acht Milliarden Euro verwaltetem Vermögen. Letzgenanntes Portfolio ist auch im Ausgewogenen Fonds-Musterdepot von €uro am Sonntag enthalten.

Die Gebührenanpassung sei im Interesse der Anleger, heißt es von der Investmentboutique. Das stimmt zwar nur halb. Die größte Änderung könnte Investoren aber tatsächlich nützen. Bisher wird die Performance Fee bei beiden Fonds quartalsweise berechnet, künftig soll die Berechnung stattdessen auf jährlicher Basis erfolgen.

Flossbach von Storch setzt bei der Berechnung eine "High Water Mark" an. Das heißt: Die Gebühr wird nur fällig, wenn vorherige Verluste ausgeglichen sind. In Zukunft genügt also ein kräftiger Kursrutsch zum Jahresende, um Investoren die Performance Fee von zwölf Monaten zu ersparen.

Obergrenze greift kaum


Weitere Neuerung: Vom kommenden Jahr an darf die erfolgsabhängige Gebühr bei maximal 2,5 Prozent des durchschnittlichen Volumens der jeweiligen Anteilsklasse liegen. Bisher haben die Fonds keine solche Obergrenze. Was zunächst wie ein weiterer Vorteil für Anleger klingt, dürfte in der Praxis allerdings kaum eine Rolle spielen. Die Fonds verwalten so viel Geld, dass der Gebührendeckel nur in Jahren mit extrem guter Wertentwicklung zum Tragen käme, räumt Flossbach ein.

Höchstmarke verfällt


Einige Änderungen gereichen Anlegern sogar zum Nachteil. So gilt die "High Water Mark" künftig nicht mehr zeitlich unbegrenzt, sondern lediglich noch für fünf Jahre. Eine halbe Dekade nach einem Börsencrash zählen also die vergangenen Verluste nicht mehr - und Anleger werden bei guter Wertentwicklung des Fonds zur Kasse gebeten. Auch dann, wenn der Wert ihrer Fondsanteile noch immer nicht auf dem früher mal erreichten Stand ist.

Nachteilig dürfte sich auch auswirken, dass die Rückstellungen für die erfolgsabhängige Gebühr künftig bei deren Berechnung keine Rolle mehr spielen. Nach dieser Brutto-statt-Netto-Berechnung könnte die Performance Fee etwas höher ausfallen als bisher.

Einheitliche Regeln fehlen


Europaweit gibt es bei Performance Fees kaum Regulierung, kritisiert Andy Pettit vom Fondsanalysehaus Morningstar. "Das hat zu regulatorischer Willkür geführt und zu einem inkonsistenten Einsatz solcher Gebührenstrukturen in ganz Europa", sagt der Experte. Die europäische Marktaufsicht ESMA denkt darüber nach, die Regeln für erfolgsabhängige Gebühren bei Fonds, die nach der Wertpapierrichtlinie UCITS reguliert sind, zu vereinheitlichen. Aus Investorensicht wäre dies zu begrüßen, meint Pettit. Momentan seien Performance Fees unnötig kompliziert und würden oft zum Vorteil der Fondsanbieter statt im Sinne der Anleger eingesetzt.

Bewährtes Portfolio:
Der bei Anlegern beliebte Multi-­Asset-Fonds setzt auf Aktien, Anleihen und Edelmetalle. Auf Sicht von zehn Jahren brachte er im Schnitt eine Rendite von etwa neun Prozent per annum.