In dem Artikel "Firmenwagen für Frischluftfans" (Ausgabe 43/2020) haben Sie erklärt, wie Arbeitgeber und Staat den Kauf von Dienstfahrrädern unterstützen. Gibt es eigentlich auch für Mopeds mit Elektroantrieb Förderungen?
€URO AM SONNTAG: Mopeds und Motorroller, deren Höchstgeschwindigkeit bei 45 Stundenkilometern liegt, sind steuerbefreit. Einige Städte und Kommunen unterstützen den Kauf finanziell (die Internetseite co2online.de bietet einen groben Überblick). "Verkehrsrechtlich sind solche E-Roller und E-Mopeds als Kraftfahrzeuge einzuordnen", erklärt Jana Bauer vom BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Nutzt jemand ein E-Moped als Dienstfahrzeug, werden darum die Grundsätze für Elektroautos angewendet. "Stellt der Arbeitgeber es nur für betriebliche Zwecke zur Verfügung, ist das ein steuerfreier Reisekostenersatz in Form einer Sachleistung", sagt die Steuerexpertin. Überlässt der Arbeitgeber ein E-Moped zur privaten Nutzung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, liegt darin ein geldwerter Vorteil, der voll steuerpflichtig ist und monatlich bei einem Prozent des halben Bruttolistenpreises liegt. "Der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte wird mit 0,03 Prozent des halben Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer berücksichtigt", sagt Bauer. Seit Januar 2020 gilt diese Regelung für Fahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 gekauft wurden oder werden.
Der Arbeitgeber kann auch ein E-Moped zur Verfügung stellen und wie beim Dienstfahrrad mit Gehaltsteilen finanzieren. Beim sogenannten Gehaltsumwandlungsmodell verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil des Bruttolohns. Für den Betrag zahlt er weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge.
Die geldwerten Vorteile für die Privatnutzung des Elektro-Mopeds und die Nutzung für Wege von der Wohnung zur Arbeit sind jedoch zu versteuern und sozialversicherungspflichtig. Da der Vorteil für den Arbeitnehmer meist geringer als der umgewandelte Betrag ist, spart er dadurch aber Steuern.