Sie haben unter der Überschrift "Frührente"(Ausgabe 47/2020) geschrieben, es sei noch unklar, ob die geänderten Zuverdienst-Regeln für 2020 auch für 2021 gelten. Ich bin als Krankenschwester vor einiger Zeit in Frührente gegangen. Wegen Corona hat mich mein ehemaliger Arbeitgeber zurückgeholt. Hat sich in dieser Sache inzwischen etwas getan?
Euro am Sonntag: Ja, die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist von 2020 auf 2021 von 44.590 auf 46.060 Euro gestiegen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund inzwischen mit. Es handelt sich um eine Fortschreibung des sogenannten Sozialschutzpakets, mit dem die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gemindert werden sollen. Grundsätzlich liegt die Grenze bei 6.300 Euro. Die massive Erhöhung soll den Wiedereinstieg für Menschen in Bereichen erleichtern, die dringend Personal suchen, beispielsweise im Gesundheits- und Pflegesektor. Die Regelung ist jedoch nicht an Berufsfelder geknüpft und kann von allen Frührentnern genutzt werden.
Jenseits der Grenze gibt es zwei Anrechnungsarten. Grundsätzlich wird der Hinzuverdienst zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet, die Rentenversicherung zahlt dann nur noch eine Teilrente aus. Wer mehr verdient als den Spitzenwert seiner letzten 15 Arbeitsjahre, dem wird das überschüssige Geld sogar zu 100 Prozent von der Rente abgezogen. Allerdings wurde auch diese Regel für 2020 und 2021 gestrichen. Generell gilt: Frührentner, die neben der Rente arbeiten, zahlen auch weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Damit erwerben sie auch einen höheren Rentenanspruch. Dieser wird ausgezahlt, sobald das reguläre Renteneintrittsalter erreicht ist.