Die EU-Kommission schätzt, dass die Zahl der Menschen ohne Zahlungs- oder Girokonto in Deutschland im oberen sechsstelligen Bereich liegt. In der Bundesregierung hieß es, mit dem enormen Zustrom von Flüchtlingen könnten es auch über eine Million sein. Anspruch auf ein Basiskonto haben dem Gesetzentwurf zufolge alle Menschen, die unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Dies gilt für Asylsuchende, aber auch für Geduldete, die keinen Aufenthaltsstatus haben, aber nicht abgeschoben werden können.
Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung frühzeitig die EU-Zahlungskontenrichtlinie von 2014 um. Ist sie in Kraft, können auch Deutsche im EU-Ausland einfacher Konten einrichten. Weil Flüchtlinge und Obdachlose häufig Probleme mit der Vorlage von Passdokumenten haben, werden für sie die Standards gesenkt. Sie können auch andere Dokumente vorlegen, etwa der Asylbehörde. Die Bank hat dann zehn Tage Zeit, das Konto einzurichten. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann sie von der Bankenaufsicht Bafin dazu verpflichtet werden. Die Standards gegen Geldwäsche bleiben unberührt. In der Regierung hieß es, es gebe bisher auch keine Hinweise auf erhöhte Geldwäscheprobleme bei Flüchtlingen.
SELBSTVERPFLICHTUNG DER BANKEN HAT NICHT GEWIRKT
Die Regierung geht mit dem Gesetz weit über die bisherigen Empfehlungen der Interessenverbände der Bankenbranche oder die Selbstverpflichtungen der Sparkassen ("Bürgerkonto") hinaus. Gratis müssen sie das künftige Basiskonto nicht anbieten, ihre Gebühren dafür müssen sich aber im Rahmen des Üblichen bewegen. Eine schlechte Bonität soll zur Ablehnung des Kontoantrags nicht ausreichen. Dazu müssen gewichtigere Gründen vorliegen wie ein bereits vorhandenes Basiskonto oder ein vorheriger Kontobetrug.
Von der EU-Richtlinie sollen aber auch alle bestehenden Bankkunden profitieren. So werden die Geldhäuser gezwungen, die Kunden vor und während der Vertragslaufzeit über die Entgelte für die Kontoführung zu informieren, etwa in einer jährlichen Kostenaufstellung. Außerdem ist die Einrichtung von Websites vorgesehen, auf denen die Verbraucher Vergleiche anstellen können. Für den Kontowechsel ist geplant, dass die alte und die neue Bank zur Zusammenarbeit gezwungen werden, etwa bei der Übertragung von Daueraufträgen. Außerdem muss der Wechsel künftig binnen zwölf Geschäftstagen über die Bühne gehen.