Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 450 Euro monatlichem Gehalt oder einem Arbeitseinsatz von höchstens 70 Tagen pro Jahr. Wer einen Minijob hat, muss keine Beiträge an die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abführen, hat aber zum Beispiel auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Zu den Forderungen der Grünen zählen auch Mindesthonorare und Honorarordnungen für Selbstständige "in Bereichen, in denen dies möglich ist", wie es in dem Papier heißt. Gemäß einem Parteitagsbeschluss vom November soll der Mindestlohn von derzeit 9,19 auf 12 Euro angehoben werden. Die Kommission, die den Mindestlohn eigentlich festlegt, wollen die Grünen reformieren. Bestehende Ausnahmen für den Mindestlohn wollen sie streichen und die Einhaltung besser kontrollieren.
Leiharbeiter sollen vom ersten Arbeitstag an gleich viel Lohn wie andere Beschäftigte und zusätzlich eine Flexibilitätsprämie erhalten. Die Verhinderung eines Betriebsrats wollen die Grünen als Straftat einstufen und Hürden für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen abbauen. Hartz-IV-Empfänger sollen mehr von ihrem Zuverdienst behalten dürfen, zunächst mindestens 30 statt wie bisher 20 Prozent. Zudem bekräftigen die Grünen ihre Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung./ted/DP/he