Vizepräsident Ferdinand Kirchhof kritisierte, dass der Gesetzgeber im Jahr 1964 eigentlich eine Neubewertung nach sechs Jahren vorgesehen habe. Ziel war damals, die Einheitswerte an die Wertentwicklung anzupassen. Darauf habe der Gesetzgeber dann aber 1970 verzichtet und bis heute nicht mehr gehandelt. Damit stehe eine gleichwertige Bewertung wohl in Frage, sagte Kirchhof.
Für die Gemeinden steht bei der Verhandlung viel auf dem Spiel, da sie nach Angaben des Gerichts jährlich 14 Milliarden Euro an Grundsteuer einnehmen. Die Bundesländer appellierten in der Verhandlung an das Bundesverfassungsgericht, eine ausreichende Übergangszeit festzulegen, sollte es die Einheitswerte für verfassungswidrig erklären. Sie bräuchten für eine Neubewertung der insgesamt 35 Millionen Grundstücke in Deutschland mindestens sechs Jahre. Der Verwaltungsaufwand sei erheblich.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft und deshalb das Grundsteuergesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Da die Grundsteuer nicht nur Eigentümer bezahlen, sondern sie bei vermietetem Grundbesitz auf die Mieter umgelegt wird, ist von der Abgabe die gesamte Bevölkerung betroffen.