Bei der vom Bundesverfassungsgericht im April 2018 verlangten Reform der Grundsteuer zeichnen sich in den Bundesländern unterschiedliche Lösungen ab. Von Bernhard Bomke
Das ist möglich, weil das im Herbst 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reformgesetz zur künftigen Berechnung der Grundsteuer zwar die Komponenten Grundstücksfläche, Gebäudeart, Gebäudealter, Bodenrichtwert und standardisierte Kaltmiete vorsieht, den Bundesländern jedoch ausdrücklich eigene Regelungen erlaubt. Mindestens sechs Länder wollen von der Bundeslinie abweichen.
Während Bayern die Steuer einzig auf der Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen und somit ohne Lage- oder Bewertungskomponente berechnen will, treiben Hamburg, Hessen und Niedersachsen Pläne voran, nach denen zur Fläche auch ein Lagefaktor kommt. Dieser würde Bewohner in einfachen Lagen begünstigen und solche in besseren Lagen höher belasten. Auch Baden-Württemberg und Sachsen arbeiten an eigenen Modellen.
Die Grundsteuer muss ab 2025 auf neuer Grundlage erhoben werden. Sie brachte den Kommunen zuletzt mehr als 14 Milliarden Euro im Jahr.