Das Nachrichtenportal "ThePioneer" (Freitag) hatte zuerst darüber berichtet. Gemäß der Lohnentwicklung werden die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen angehoben.
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro Beiträge fällig werden, in Ostdeutschland bis 6700 Euro. Bisher lag die Grenze bei 6900 Euro in den alten und 6450 Euro in den neuen Ländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr auf 64 350 Euro Jahreseinkommen steigen. 2020 liegt sie noch bei 62 550 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen werden jährlich nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst. Für 2019 berücksichtigt das Ministerium ein Lohnplus von 2,94 Prozent. Die Verordnung soll am 14. Oktober vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Zunächst wird der Entwurf zwischen den Ministerien noch abgestimmt./bw/DP/stk
dpa-AFX