€uro am Sonntag:
Grundsätzlich nein. Wenn man als deutscher Kassenpatient in Schweden arbeitet, wird man automatisch über den dortigen Arbeitgeber versichert. Zuständig ist die schwedische Nationale Agentur für Sozialversicherung (Försäkringskassan, www.forsakringskassan.se).Selbst wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, ist eine Doppelversicherung - oder ein Mindestbeitrag, um Mitglied zu bleiben - nach Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Da Sie dann aber in Schweden versichert sind, werden dadurch auch automatisch Leistungen in Deutschland abgedeckt. Dafür benötigen Sie lediglich vor Ihrer Abreise eine kostenlose EU-Versicherungskarte. Mit dieser Karte sind dann Behandlungen nach einem Unfall oder bei Krankheit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also auch in Deutschland, abgedeckt. Wer einen Arbeitsplatz außerhalb der EU antritt, dem empfiehlt der AOK-Bundesverband, eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Damit kann man nach dem Auslandsaufenthalt ohne Nachteile wieder in die deutsche Versicherung zurückwechseln. Das ist aber nur ein Rückkehrrecht. Ein Leistungsanspruch entsteht daraus nicht.
Einen Sonderfall stellt die Entsendung dar: Wenn ein deutscher Arbeitgeber seinen Angestellten für einen befristeten Zeitraum ins Ausland schickt, greift automatisch die Auslandsversicherung der deutschen Krankenkasse.