Mit der Reform soll bis 2022 die Abgabe einer digitalen Steuererklärung ermöglicht werden, die im Finanzamt maschinell bearbeitet wird. Auch auf die Einsendung von Steuerbescheinigungen wie Spendenquittungen soll dann im Normallfall verzichtet werden.
Dem Gesetzentwurf war eine eineinhalbjährige Diskussion zwischen Bund und Bundesländern vorausgegangen, die für die Besteuerung zuständig sind. Bereits heute gibt es mit dem Online-Portal ELSTER eine Möglichkeit, die Steuererklärung digital einzureichen. Diese soll nun massiv erweitert werden. Einen Zwang zur Abgabe eine elektronischen Steuererklärung soll es nicht geben. Auch sollen die Bürger beantragen können, das auch künftig eine Fachkraft ihre Steuererklärung bearbeitet.
Allerdings hofft die Regierung, dass sich immer mehr Bürger auf die volldigitale Steuererklärung einlassen. Dadurch will sie die mit Fachkräftemangel kämpfenden Finanzbehörden entlasten. In den Ämtern sollen die digitalen Erklärungen maschinell bearbeitet und auch der Steuerbescheid von einem Computer erstellt werden. Um Betrug vorzubeugen, wird ein "Risikofilter" eingeführt, der bei Auffälligkeiten in der Steuererklärung anschlägt. Die Kriterien des Filters bleiben allerdings geheim.
Reuters