Nach dem Gesetzentwurf werden Familien auch steuerlich entlastet: So soll der Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf insgesamt 8388 Euro angehoben werden. Damit gehe man über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus, um "einen Beitrag zur finanziellen Stärkung der Familie" zu leisten, heißt es in der Begründung.

Schon im Koalitionsvertrag von 2018 war eine Anhebung des Kindergelds um 25 Euro vereinbart worden. Nach der Erhöhung um 10 Euro im Juli 2019 sollen nun zum 1. Januar 2021 noch einmal 15 Euro hinzukommen. Damit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro.

Darüber hinaus sollen alle Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlastet werden. So wird der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, zum kommenden Jahr von 9408 Euro auf 9696 Euro angehoben. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57 052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung dieser Einkommensgrenzen vorgesehen. Allerdings müssen sämtliche Änderungen noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.

Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes sparen Singles mit einem Monatsbrutto von 2500 Euro dadurch aber nur 6 Euro pro Monat. Bei einer Familie mit zwei Kindern würde ein Alleinverdiener mit einem monatlichen Einkommen von 6000 Euro auch nur 15 Euro im Monat sparen - hier kommt immerhin das höhere Kindergeld dazu. Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, sieht in dem Gesetzentwurf trotzdem einen "wichtigen Schritt". Die Dämpfung der "kalten Progression" beim Steuertarif habe man schon lange gefordert, und die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag seien ein "gutes Signal" für Familien.

dpa-AFX