RÜCKNAHME ARTIKEL 50
Der Europäische Gerichtshof hat jüngst festgestellt, dass die britische Regierung den Austrittsantrag nach Artikel 50 jederzeit einseitig zurückziehen kann. Dann bliebe Großbritannien in der EU. Das Problem: Die Brexit-Befürworter in dem laut Umfragen weiter gespaltenen Land würden Sturm laufen.
ZEITWEISE RÜCKNAHME ARTIKEL 50
Diskutiert wird, ob der Artikel-50-Antrag zurückgezogen werden kann - um ihn wenige Wochen später wieder einzureichen. In der EU wird betont, dass es natürlich möglich ist, erneut einen Austritts-Antrag zu stellen. Das Problem: Die Verhandlungen müssten dann laut EU-Diplomaten wieder bei Null beginnen - was Großbritannien sehr viel länger in der EU halten würde. Denn der über zwei Jahre ausgehandelte Austrittsvertrag wäre dann hinfällig.
ZEITLICHER AUFSCHUB
Die britische Regierung kann um einen Aufschub für den Austritt bitten, um mehr Zeit für die Ratifizierung des Austrittsvertrages zu erhalten. Rechtlich wäre dies laut EU-Vertrag um bis zu ein Jahr denkbar. Das Problem: Dies geht nur mit einem einstimmigen Ja der übrigen EU-Staaten. Hinzu kommt die Europawahl Ende Mai 2019, an denen Großbritannien eigentlich nicht mehr teilnimmt. Deshalb gilt eine Verschiebung über Mai hinaus als undenkbar. Weil Großbritannien dann noch EU-Mitglied wäre, müssten sich die Briten in diesem Fall doch noch an der Europawahl beteiligen, um den rechtlichen Status des neu gewählten Parlaments nicht zu gefährden.
rtr