Die Sommerferien sind zu Ende, Kindergärten und Schulen laufen in allen Bundesländern wieder. Gleichzeitig aber ziehen die Corona-Fallzahlen in Deutschland wieder markant an. Nicht wenige Experten befürchten in den kommenden Wochen gar eine "zweite Welle". Und es kommt bereits jetzt immer wieder vor, dass Kinder in häusliche Quarantäne geschickt werden, etwa weil es in einer Klasse oder einer Kindergartengruppe einen positiven Corona-Testfall gibt. Für berufstätige Eltern stellt sich da die Frage, was das für sie bedeutet.

"Wenn ein Kind in Quarantäne kommt, handelt es sich nicht um einen Krankheitsfall", zitiert das Portal Anwaltsregister.de Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. In einem solchen Fall greife laut Schipp aber der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In dem ist geregelt, dass Arbeitnehmer, die aus einem Grund, für den sie selbst nichts können, vorübergehend nicht zur Arbeit kommen können, trotzdem weiterhin Lohn bekommen. Vor allem bei kleineren Kindern dürfte das nach Ansicht von Schipp der Fall sein, denn bei ihnen ist Betreuung noch unabdingbar.

Allerdings weist der Fachanwalt auch darauf hin, dass die Dauer des Anspruchs auf Lohnfortzahlung vom Einzelfall abhängt. Von einem gängigen Zeitraum von 14 Tagen Quarantäne könne man eher nicht ausgehen, so Schipp.