Ob Eltern für Ihren Nachwuchs auch für die Übergangszeit zum freiwilligen Wehrdienst vor 2015 Anspruch auf Kindergeld haben, prüft derzeit der Bundesfinanzhof. Betroffene sollten daher Einspruch einlegen. Von Michael H. Schulz
Dagegen klagten Eltern und bekamen vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein Recht. Allerdings ließen die Richter die Überprüfung des Urteils beim Bundesfinanzhof zu.
Beim obersten Finanzgericht läuft bereits ein vergleichbares Verfahren (Az. III R 1/15). Betroffene Eltern, denen die Familienkasse kein Kindergeld gewährte oder das Finanzamt im Steuerbescheid den Kinderfreibetrag nicht anerkannte, können mit Verweis auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof Einspruch einlegen.
Mit dem sogenannten Zollanpassungsgesetz ist die Kindergeldförderung für Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten wie etwa dem freiwilligen Wehrdienst ab 2015 gesetzlich klar geregelt.