Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist es der Regierung schon jetzt möglich, einzuschreiten, wenn bei einer Übernahme nationale Sicherheitsinteressen bedroht sind. Dies gilt etwa bei Unternehmen, die Kriegswaffen oder andere Rüstungsgüter herstellen. Des weiteren sind Firmen eingeschlossen, die "Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung von staatlichen Verschlusssachen" herstellen.
Das Eingriffsrecht könnte nun generell auf IT-Firmen ausgeweitet werden und dann etwa die Deutsche Telekom
Der Minister will in diesem Jahr ein IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg bringen. Dieses soll unter anderem verbindliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit sogenannter kritischer Infrastrukturen formulieren, zu denen etwa die Energie- und Wasserversorgung zählen. Unternehmen sollen zudem dazu verpflichtet werden, Cyberattacken zu melden. rtr