Die Behörde muss nun die eingereichten Unterlagen prüfen und gegebenenfalls über die Einleitung eines Insolvenzverfahrens entscheiden. Für die Versicherten hätten die Finanzprobleme selbst in letzterem Fall keine gravierenden Auswirkungen. Zunächst prüft das Amt, ob durch einen höheren Zusatzbeitrag, eine Finanzspritze des BKK-Dachverbands oder durch eine Fusion mit einer anderen BKK das Problem gelöst werden kann. Sollte dieser Versuch scheitern, verkündet das BAS die Schließung der Kasse.
Dann können die Versicherten via Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen zu einer anderen Kasse wechseln. Wer die Frist versäumt, wird von seinem Arbeitgeber oder Rententräger einer Kasse zugewiesen. Die neue Kasse muss die Kunden aufnehmen.