Wer vor dem regulären Rentenalter in Ruhestand gehe, soll demnach künftig höhere Abschläge in Kauf nehmen - wer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeite, soll höhere Zuschläge erhalten, schreibt die Zeitung "Bild" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf einen Entwurf für das Wahlprogramm der CDU. Personen, die Angehörige pflegen, sollen demnach auch nach Rentenbeginn problemlos ihre Bezüge (Rentenanwartschaften) erhöhen können. Bislang mussten sie erst kompliziert eine Teilrente beantragen.
Firmenchefs sollen laut Bericht außerdem Geringverdienern eine Betriebsrente anbieten müssen. Die Beiträge müssten Firma, Arbeitnehmer und der Staat tragen. Beim Verkauf von Wertpapieren nach mindestens zehn Jahren sollen bis zu 50.000 Euro steuerfrei bleiben. Auch will die CDU demnach die Verdienstgrenze bei Minijobs von 450 Euro auf 550 Euro im Monat anheben. Um besser privat vorsorgen zu können, soll unter anderem der steuerfreie Pauschbetrag für Arbeitnehmer von 1000 auf 1250 Euro pro Jahr steigen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst deutlich später als bei 57.919 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen greifen.
rtr