Ich möchte gern von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche wechseln. Ich habe gelesen, dass dies funktionieren kann, wenn ich meinen Arbeitgeber bitte, mein Einkommen vorübergehend unter die relevante Verdienstgrenze zu drücken. Mit welcher Beitragshöhe muss ich bei einem Wechsel rechnen? Falls es keine sinnvolle Möglichkeit gibt: Soll ich in den Standardtarif oder den Basistarif der PKV gehen? Zu meinen persönlichen Daten: Ich bin 54 Jahre alt und seit November 2003 privat versichert.

€uro am Sonntag:

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommen Sie, sobald eine Versicherungspflicht in der GKV eintritt. Das ist der Fall, wenn Ihr Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. "Dies gilt auch bei einer nur vorübergehenden Minderung des Einkommens, denn mit Beginn der Reduzierung wird eine Neuberechnung durchgeführt", erklärt Thorsten Rudnik, Mitarbeiter des Maklerbüros Helge Kühl im schleswig-holsteinischen Neudorf-Bornstein.

Eine bereits geplante Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Einkommensminderung bleibt hierbei unberücksichtigt. Die normale Jahresarbeitsentgeltgrenze, die jedes Jahr angepasst wird, beträgt derzeit 60.750 Euro. Eine ermäßigte Grenze gilt für alle, die bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert waren, und liegt derzeit bei 54.450 Euro. Allerdings dürfen Sie das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. "Danach gibt es kaum noch Möglichkeiten einer Rückkehr in die GKV", sagt Rudnik.

Der Standardtarif und auch der Basistarif in der PKV sind Sozialtarife für Versicherte, die im Alter sparen wollen oder müssen. Beide Tarife bieten Leistungen auf dem Niveau der GKV, die Beiträge sind dennoch meist hoch. Es gilt nur eine Begrenzung auf den GKV-Höchstbeitrag (zuzüglich Pflegeversicherung), der sich aus der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung (derzeit 54.450 Euro im Jahr) errechnet.

Die Beiträge im Standardtarif sind meist deutlich günstiger als im Basistarif, weil sich hier die sogenannten Alterungsrückstellungen reduzierend auswirken. "Dadurch liegt der Beitrag meist auch deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag", sagt Rudnik. Der Standardtarif ist allerdings nur für jene offen, die bereits vor 2009 in der PKV waren, mindestens 65 Jahre alt sind und seit mindestens zehn Jahren privat krankenversichert sind. Für jüngere Versicherte gibt es Ausnahmen, beispielsweise wenn bereits eine Rente bezogen wird.

Krankenversicherung der Rentner im Blick


Der GKV-Beitrag im Alter hängt davon ab, ob Sie freiwilliges Mitglied einer GKV sind oder in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommen. Davon ist es dann abhängig, auf welche Einnahmen Sie im Alter Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Da die meisten ehemals privat Krankenversicherten nicht in die KVdR kommen können, weil notwendige Vorversicherungszeiten in der GKV fehlen, fallen auch hier höhere Beiträge an. Denn freiwillig versicherte Rentner zahlen Beiträge nicht nur auf gesetzliche Renten oder andere Versorgungsbezüge, sondern auch auf alle privaten Einkünfte, namentlich Privatrenten, Mieten, Pachten und Kapitalerträge (aktuell beträgt der dortige Beitragssatz ungefähr 14 Prozent).

Dennoch betont Rudnik: "Wer geringe Gesamt­einkünfte im Alter hat, zahlt in der GKV mäßige Beiträge, die meist weit unterhalb der Beiträge in der PKV liegen."