Rund 7000 Anleger der stillen Beteiligungen Lombard Classic 2 und Lombard Classic 3 müssen um ihr Kapital und ihre Gewinnbeteiligungen bangen. Am Montag hat die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin der Lombardium Hamburg verboten, Kredite gegen die Verpfändung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien auszugeben. Lombardium muss diese Darlehen in Höhe von etwa 30 Millionen Euro rückabwickeln. Geschäftsführer Patrick Ebeling wähnte sich auf der sicheren Seite: "Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Januar 2015 hat uns bestärkt, Kredite auf Inhaberpapiere zu gewähren." Welche Auswirkungen die Bafin-Entscheidung für das Lombardium-Geschäftsmodell hat, ist noch offen - zumal es weitere Probleme gibt.
Lombardium ist ein Pfandleihhaus für Luxusgüter. Reiche Leute, die kurzfristig Cash benötigen, können dort teure Uhren, Kunstwerke oder Jachten als Pfand hinterlegen. Diese Pfänder werden von Lombardium zu einem Teil des Schätzwerts beliehen. Die Kreditnehmer müssen ein Prozent Zinsen pro Monat plus Gebühren bezahlen.
Das Geld für die Kredite stammt aus dem Kapital der Anleger. Für die Beteiligung Lombard Classic 2 wurden bis zu 7,15, für den Classic 3 bis zu 7,0 Prozent Gewinnbeteiligung jährlich versprochen. Doch seit August verzögern sich die Ausschüttungen. Ursache sind laut Ebeling Probleme bei der Verwertung von nicht ausgelösten Pfänden. So hätten teure Kunstwerke bei Auktionen keine Käufer gefunden. Inklusive der Einlagen muss der Lombard Classic 2 Anlegern 70 Millionen Euro auszahlen. Der Lombard Classic 3 nimmt kein neues Geld mehr an. Beide Beteiligungen wurden über die Gesellschaft Fidentum vertrieben. Diese hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Die Pfände selbst sind nicht in Gefahr, sie wurden von einem Treuhänder sichergestellt.
Damit Anleger möglichst viel von ihrem Kapital zurückerhalten, prüft Ebeling zwei Modelle. Variante eins wäre eine planvolle Verwertung. Binnen zwei bis vier Jahren könnten Pfänder, die keinen Käufer fanden, doch noch teuer veräußert werden. "Mit genügend Zeit bei der Verwertung kann ich mir vorstellen, dass wir eine deutlich besser Quote des Beteiligungskapitals zurückzahlen können."
Variante zwei wäre die Gründung einer kleineren Lombardium-Nachfolgegesellschaft, in welche die Verwertungserlöse fließen und an der die Anleger beteiligt sind. "Diese Gesellschaft könnte an der Börse gelistet werden, sodass die Kapitalgeber ihre Anteile jederzeit verkaufen können." Aus Sicht von Ebeling könnten Anleger hier auch eine Rendite erwirtschaften. Noch 2015 soll eine Entscheidung fallen, welcher Weg verfolgt werden soll.