Skandalöse Regelung!


"Ich bin enttäuscht und verwundert, dass in der Wirtschaftspresse wenig bis nichts über die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ab 2021 gefunden wird. Auch eine Internetsuche liefert nicht viel. Wäre ich ein Verschwörungstheoretiker, könnte ich vermuten, dass hier etwas verdeckt gehalten werden soll. Dabei ist es aus meiner Sicht schon ein starkes Stück, was da still und heimlich im Schatten der - im Kern vernünftigen - Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle beschlossen wurde. Ich frage mich, ob allen Abgeordneten klar war, was sie da mit abgenickt haben. Am meisten enttäuscht und ver­ärgert bin ich aber über die Regelung selbst, die, wie ich meine, in keiner Weise sachgerecht ist und die Falschen, nämlich ebenso wie die Finanztransaktionssteuer ausschließlich Privatanleger, trifft."
Börse ONLINE: In der Tat hat es Finanzminister Olaf Scholz kurz vor Weihnachten geschafft, einen im Sommer durchgefallenen Gesetzesentwurf durch die Hintertür doch noch durch den Bundestag zu bringen. Im Kern geht es darum, dass ab 2021 Totalverluste nur noch bis zu einer Höhe von 10 000 Euro pro Jahr steuerlich anerkannt werden sollen. Gewinne hingegen sind in voller Höhe zu versteuern. Wer in einem Jahr - etwa wegen einer Insolvenz - mit einem Wertpapier 100 000 Euro Verlust macht und mit einem anderen 50 000 Euro Gewinn, müsste demnach 40 000 Euro versteuern. Ein Skandal, über den wir noch mehrfach berichten werden.