Abfindung bei Adler


Die Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens in Aktien führt zur Verwässerung. Wird dieser Vorgang bei einer gerichtlichen Überprüfung einer möglichen Abfindung betrachtet?
BÖRSE ONLINE: Ob es bei Adler Real Estate zu einem Squeeze-out kommen wird, ist noch nicht klar. Der von Ihnen angesprochene Vorgang verwässert den Nettovermögenswert, weil die Umwandlung unter dem Nettovermögenswert erfolgt. Adler hätte ja auch Liegenschaften zum Nettowert verkaufen und damit Schulden tilgen können. So gesehen ist das negativ für Aktionäre, und man könnte es fast als verdeckte Substanzausschüttung werten. Es ist deshalb vorstellbar, dass der Vorgang bei einer gerichtlichen Überprüfung zugunsten des Streubesitzes berücksichtigt werden könnte. Sicher ist es aber nicht.

Pantaflix-Aktionäre


Ich habe gelesen, dass Großaktionäre den Streubesitz rausdrängen wollen. Stimmt das, und gibt es eine Aussicht auf eine Abfindung?
BÖRSE ONLINE: Die Aktien sind mehrheitlich im Besitz des Managements, rund 19 Prozent besitzt der Medienunternehmer Klemens Hallmann. Der Streubesitz beläuft sich auf 30 Prozent. Wegen der Corona-Pandemie befindet sich Pantaflix im Überlebenskampf. Neue Filme können nicht richtig ausgewertet werden und das Digitalgeschäft ist zu klein, um für eine Entlastung zu sorgen. Deshalb ist im Moment nicht damit zu rechnen, dass das Management den Streubesitz herausdrängen wird. Weil Pantaflix allerdings weiter Geld benötigen wird, könnte es einmal zu einer sanierenden Übernahme kommen. Dabei gibt es aber selten Prämien.