Spätestens ab Anfang 2021 ist in ganz Deutschland Schluss damit, dass Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern allein den Makler zahlen müssen - jedenfalls dann, wenn dieser vom Verkäufer beauftragt wurde. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass Verkäufer, die einen Makler beauftragen, künftig mindestens die Hälfte der Provision zahlen müssen. Erst wenn sie nachgewiesen haben, dass sie ihren Anteil bezahlt haben, sind Käufer verpflichtet, ihren Anteil an den Maklerkosten von höchstens 50 Prozent zu begleichen.

Mit dieser Regelung will die Bundesregierung die in vielen Bundesländern gängige Praxis beenden, nach der Käufer auch dann allein den Makler bezahlen sollen, wenn er vom Verkäufer beauftragt wurde. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen gilt bislang die komplette Zahlungspflicht für Käufer. In vielen der anderen Bundesländer gibt es bislang verschiedene Bezahlmodelle, die de facto häufig der jetzt Gesetz werdenden 50:50-Regelung entsprechen. In vielen Fällen müssen bislang aber auch jenseits der fünf genannten Bundesländer Käufer die komplette Courtage bezahlen. Das wird es künftig also auch dort nicht mehr geben.

Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung unter anderem damit, dass auf diese Weise die Kaufnebenkosten sinken. Das könne den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.

Für Käufer sinken die Nebenkosten um drei bis 3,5 Prozentpunkte


Der Baufinanzierungsvermittler Interhyp beziffert die Kaufnebenkosten je nach Bundesland auf bislang neun bis 16 Prozent bezogen auf den Kaufpreis. Zu den Kaufnebenkosten gehören neben der Maklercourtage auch die Grundsteuer sowie die Gebühren für Grundbucheintrag und Notar. Die Maklercourtage beläuft sich je nach Bundesland auf bis zu 7,14 Prozent, die Grundsteuersätze reichen von 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent. Grundbucheintrag und Notar schlagen meist mit weiteren etwa zwei Prozent zu Buche.

Ersparnis von 14 000 Euro bei einer 400 000 Euro teuren Immobilie in Berlin


Die Interhyp rechnet vor, die Kaufnebenkosten würden in Berlin dank des neuen Gesetzes von mehr als 15 Prozent auf knapp zwölf Prozent sinken. In Brandenburg geht es von gut 15,5 Prozent runter auf zwölf Prozent, in Bremen und Hamburg von 13 auf zehn sowie in Hessen von 14 auf elf Prozent. Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft der Interhyp, übersetzt den Vorteil für Käufer zum Beispiel so: "Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von rund 400 000 Euro in Berlin machen rund 3,5 Prozent weniger über 14 000 Euro mehr in der Kasse der Immobilienkäufer aus."